K
klaf333
So ab jetzt schreibt meine Frau...
Entweder es platzt jetzt oder die beweisen und das die Verkäuferin Recht hat.
"Sehr geehrter Herr xxx,
bei allem Respekt, spielen wir stille Post oder können wir bitte versuchen anhand von Fakten argumentieren?
Wenn "Frau xxx sagt, das Familiengericht hat gesagt", dann möchten wir das bitte in juristisch stichhaltiger Form bestätigt bekommen. Denn uns liegen
völlig andere Informationen vor. Selbst der beauftragte Notar hat uns am Freitag bestätigt, dass ein Kaufvertrag nicht aufgesetzt wird, solange keine Rückmeldung vom Familiengericht vorliegt. Dafür sei wahrscheinlich die Erstellung eines Wertgutachtens notwendig.
Hintergrund ist, dass das Familiengericht durchaus die Genehmigung zum Kauf geben muss. Dazu prüft es die Konditionen anhand des marktüblichen Verkaufswertes. Recherchiert man dazu im Internet, findet man auch ziemlich schnell Fälle, wo der Kaufvertrag für hinfällig erklärt wurde, weil die Wertermittlung einzig und allein über den Makler und nicht über ein rechtskräftiges Gutachten erfolgt ist.
Die in Ihrer letzten Mail dreimal angesprochene hohe Nachfragesituation bzw. Interessentenzahl hinterlässt bei uns den faden Beigeschmack von türkischem Basar anstelle von seriösem Hauskauf. Es wäre Ihre Pflicht gewesen - auch bzw. gerade im Interesse der Veräußererpartei - uns von Anfang an auf die Situation und die damit einhergehende Verzögerung aufmerksam zu machen, damit wir auf diesen unschönen Schriftverkehr hätten verzichten können. Denn im Prinzip gingen die Interessen von Frau xxx völlig d'accord mit unseren.
Unser Angebot entstand in unseren Augen unter völlig anderen Annahmen:
- eine zeitnahe Kaufabwicklung noch in diesem Jahr und eine entsprechend zeitnahe Nutzung der Immobilie durch uns.
Zwischenzeitlich hat sich aber herausgestellt:
- Eine zeitnahe Kaufabwicklung ist ohne Zustimmung durch das Familiengericht nicht möglich. Ab dem Zeitpunkt der Genehmigung durch das Familiengericht wird der Kaufbetrag kurzfristig fällig. Das bedeutet für uns eine immense Planungsunsicherheit und eine Doppeltbelastung durch Kredit und Miete.
- Sollte das Familiengericht nicht zustimmen, tragen wir das Risiko. Stichwort: Kreditvorentschädigung.
- Für die Prüfung am Familiengericht wird wahrscheinlich ein Gutachten notwendig sein. Die Kosten dafür belaufen sich auf bis zu 1,5% des Verkehrswertes der Immobilie.
Wäre alles so problemlos machbar, wie von Ihnen geschildert, hätten wir an unserer initialen Vereinbarung nichts auszusetzen. Dann fragen wir uns aber auch, warum der ursprünglich angedachte Notartermin nicht zustande kam.
So aber werden Sie verstehen, dass wir in der aktuellen Lage an unserem bisherigen Angebot nicht mehr festhalten wollen.
Wir machen Ihnen daher ein letztes Angebot:
- Wir bieten 500.000,-€.
- Der Kauf der Immobilie erfolgt in dem Zustand wie zur Besichtigung (Oktober 2022). Zur Vermeidung von Standschäden erfolgt eine adäquate Beheizung während der Wintermonate bis zur Bestellung der Grundschuld.
- Kosten, welche durch das Familiengericht anfallen, werden durch die Verkäuferin getragen.
Lassen Sie uns bitte zeitnah wissen, ob auf Grundlage dessen eine Einigung möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen,
So ich denke das wars jetzt.
Aber dann wissen wir daß auch und müssen uns nicht mehr den Kopf drüber zerbrechen...:)
Entweder es platzt jetzt oder die beweisen und das die Verkäuferin Recht hat.
"Sehr geehrter Herr xxx,
bei allem Respekt, spielen wir stille Post oder können wir bitte versuchen anhand von Fakten argumentieren?
Wenn "Frau xxx sagt, das Familiengericht hat gesagt", dann möchten wir das bitte in juristisch stichhaltiger Form bestätigt bekommen. Denn uns liegen
völlig andere Informationen vor. Selbst der beauftragte Notar hat uns am Freitag bestätigt, dass ein Kaufvertrag nicht aufgesetzt wird, solange keine Rückmeldung vom Familiengericht vorliegt. Dafür sei wahrscheinlich die Erstellung eines Wertgutachtens notwendig.
Hintergrund ist, dass das Familiengericht durchaus die Genehmigung zum Kauf geben muss. Dazu prüft es die Konditionen anhand des marktüblichen Verkaufswertes. Recherchiert man dazu im Internet, findet man auch ziemlich schnell Fälle, wo der Kaufvertrag für hinfällig erklärt wurde, weil die Wertermittlung einzig und allein über den Makler und nicht über ein rechtskräftiges Gutachten erfolgt ist.
Die in Ihrer letzten Mail dreimal angesprochene hohe Nachfragesituation bzw. Interessentenzahl hinterlässt bei uns den faden Beigeschmack von türkischem Basar anstelle von seriösem Hauskauf. Es wäre Ihre Pflicht gewesen - auch bzw. gerade im Interesse der Veräußererpartei - uns von Anfang an auf die Situation und die damit einhergehende Verzögerung aufmerksam zu machen, damit wir auf diesen unschönen Schriftverkehr hätten verzichten können. Denn im Prinzip gingen die Interessen von Frau xxx völlig d'accord mit unseren.
Unser Angebot entstand in unseren Augen unter völlig anderen Annahmen:
- eine zeitnahe Kaufabwicklung noch in diesem Jahr und eine entsprechend zeitnahe Nutzung der Immobilie durch uns.
Zwischenzeitlich hat sich aber herausgestellt:
- Eine zeitnahe Kaufabwicklung ist ohne Zustimmung durch das Familiengericht nicht möglich. Ab dem Zeitpunkt der Genehmigung durch das Familiengericht wird der Kaufbetrag kurzfristig fällig. Das bedeutet für uns eine immense Planungsunsicherheit und eine Doppeltbelastung durch Kredit und Miete.
- Sollte das Familiengericht nicht zustimmen, tragen wir das Risiko. Stichwort: Kreditvorentschädigung.
- Für die Prüfung am Familiengericht wird wahrscheinlich ein Gutachten notwendig sein. Die Kosten dafür belaufen sich auf bis zu 1,5% des Verkehrswertes der Immobilie.
Wäre alles so problemlos machbar, wie von Ihnen geschildert, hätten wir an unserer initialen Vereinbarung nichts auszusetzen. Dann fragen wir uns aber auch, warum der ursprünglich angedachte Notartermin nicht zustande kam.
So aber werden Sie verstehen, dass wir in der aktuellen Lage an unserem bisherigen Angebot nicht mehr festhalten wollen.
Wir machen Ihnen daher ein letztes Angebot:
- Wir bieten 500.000,-€.
- Der Kauf der Immobilie erfolgt in dem Zustand wie zur Besichtigung (Oktober 2022). Zur Vermeidung von Standschäden erfolgt eine adäquate Beheizung während der Wintermonate bis zur Bestellung der Grundschuld.
- Kosten, welche durch das Familiengericht anfallen, werden durch die Verkäuferin getragen.
Lassen Sie uns bitte zeitnah wissen, ob auf Grundlage dessen eine Einigung möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen,
So ich denke das wars jetzt.
Aber dann wissen wir daß auch und müssen uns nicht mehr den Kopf drüber zerbrechen...:)