Ich finde die Mail gut. Nochmal zusammen gefasst und Beweggründe genannt und fertig.
...hab ich den Klarnamen überlesen?
Ich sehe nur Frau xxx.....
Grunderwerbsteuergesetz (Grunderwerbsteuergesetz)
§ 14 Entstehung der Steuer in besonderen Fällen
Die Steuer entsteht,
1.
wenn die Wirksamkeit eines Erwerbsvorgangs von dem Eintritt einer Bedingung abhängig ist, mit dem Eintritt der Bedingung;
2.
wenn ein Erwerbsvorgang einer Genehmigung bedarf, mit der Genehmigung.
Muss er das denn? Ist das sein Job? Er soll doch nur eine Käufer finden und den mit dem VerkäuferUns ärgert halt auch das der Makler der 15000€ von jeder Seite bekommt!
Sich so absolut nicht mit den Fall beschäftigt hat!