Eigentlich muss der Notar ganz klar Auskunft geben ob nun ein Kaufvetrag möglich ist oder nicht bis das Familiengericht zugestimmt hat. Alles andere ist davon abhängig. Es klang aber bis jetzt immer so als ob der das selber nicht weiß.
Der Makler hat wiederum die Aufgabe zwischen Verkäufer, Käufer und Notar zu vermitteln. Das ist nicht eure Aufgabe. Er muss den Kaufvetrag mit dem Notar nach den Wünschen der Beteiligten ausarbeiten lassen.