Jein. Die CE-Kennzeichung erfolgt durch den Hersteller selbst. Er hat aber einige Vorgaben einzuhalten, z.B. auch wie zu prüfen ist.
Es gibt vom DIBt auch eine Checklist - habe ich schon mal gepostet -, wie die CE-Kennzeichnung zwingend auszusehen hat. Und da fängt es beim TE schon an, dass noch nicht einmal die vorgeschriebene Schriftart genutzt wird. Von anderen Punkten ganz zu schweigen.
Daneben sollte es auch eine Leistungserklärung für das Produkt geben, wenn es z.B. nach einer in der EU harmonisierten Norm erfasst ist. Das u.a. die Prüfung der Wärmeleitfähigkeit nach DIN soundso. Diese Leistungserklärung gibt es zum Produkt auch nicht - der Bauunternehmer MUSS diese Leistungserklärung z.B. für die Erfüllung von Landesbauordnung vorliegen haben.
Noch einmal: Ohne vernünftige Nachweise kann ich auch eine Latexfarbe, die bei Vollmond von Jungfrauen umgerührt wurde, mit diesem Produkt gleichstellen. Zumindest formal. Für eine Wärmeleitfähigkeit WLG 32 (also EPS o.ä) wird das Produkt auch aktuell in CZ/PL/Thailand vermarktet (auch mit korrekter CE-Kennzeichnung nach erster Prüfung). Das scheint realistischer zu sein.