K
KarstenausNRW
Dann ist es also Baugesetzbuch… Sonst wüsstest Du es.Peinlich... aber ich kann es dem Vertrag nicht entnehmen
Dann ist es also Baugesetzbuch… Sonst wüsstest Du es.Peinlich... aber ich kann es dem Vertrag nicht entnehmen
Vermute ich auch, denn das Baugesetzbuch greift ja wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.Dann ist es also Baugesetzbuch… Sonst wüsstest Du es.
Es gibt keine Sprachprobleme, daran liegt es nicht.Wenn ich recht entsinne, baut Ihr mit EBK (also einem dänischen Hersteller mit deutschem ichsachma Importeur oder Werksvertreter). Da mag ein deutscher Kellerbauer (ggf. auch begründete) Bauchschmerzen mit haben, und vermutlich tut auch eine Sprachbarriere (Austausch technischer Kommunikation in dänisch/deutsch) ihr übriges. Der Befürchtung schließe ich mich im Ergebnis leider an.
Die Kellerausführungsplanung sollte der Kellerbauer machen, sein System kennt er am besten. Vom Haushersteller braucht er dazu Angaben über die Positionen und Dimensionen der Durchbrüche in der Kellerdecke, und über die Lastableitungen des Hauses.
1. an welchen konkreten Problemen macht der Kellerbauer seinen Eindruck fest ?
2. was sagen andere Kunden des Importeurs / Werksvertreters, wie bei ihnen der "Unterbau" des Hauses abgewickelt wurde ?
Ich sehe in dieser Konstellation "reproduzierbare" Probleme, die sich mit einem anderen Kellerbauer fortsetzen könnten (und würde prüfen, ob ich mich hier nicht vom falschen Streithahn trennte).
Ich habe jetzt beide per Mail gebeten, doch mal miteinander zu telenieren, vielleicht bringt es ja was. An einen Tisch ist schwer: Hausbauer in Berlin, Kellerbauer in der Pfalz, Architektin in Lübeck…..Vermute ich auch, denn das Baugesetzbuch greift ja wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
Sollte man sich also wirklich trennen wollen, dürften die 8% wohl durch den AN "begründbare Aufwendungsersatzleistungen" widerspiegeln, die nach Baugesetzbuch bei einer Vertragskündigung zu zahlen wären. Ich meine mich zu entsinnen, dass es bei einem Vertrag nach Baugesetzbuch im Baurecht so geregelt ist, dass die bis dahin durch den AN erbrachten Leistungen und Aufwendungen zu vergüten sind und die zwar im Vertrag aufgeführten aber noch nicht erbrachten Leistungen wiederum gutzuschreiben sind. Jetzt kommt das aber: Kann der AN die geplanten Kapazitäten nicht durch andere Aufträge gewinnbringend einsetzen oder abfangen, könnten sich hieraus weitere Ansprüche an den AG ergeben. Die Beweispflicht liegt hier dann beim AG und das dürfte schwierig werden wenn der AN sich hier nicht kooperativ Verhält - wovon ich nicht ausgehen würde.
Entweder schafft man es ein Klima des notwendigen Miteinanders zu etablieren oder man trennt sich mit den 8%, was dazwischen sehe ich ehrlich gesagt nicht und dürfte wohl eher im Chaos enden.
*Edit*
Ich würde es mit "alle an einem Tisch" versuchen. Bewirtung für alle organisieren (mit Feinden setzt man sich bekanntlich nicht zum Essen an den Tisch) und eine offene Kommunikation der Problemchen und weh-wehchen. Erst wenn das nicht fruchtet würde ich mir über einen Austritt Gedanken machen.
Ich würde versuchen, den Vertrag einvernehmlich zu lösen.Durchgezogen? Nein.
Erfahrungen mit Verträgen? Ja, und daher auch eine ganz einfache Antwort. Verbuche die 8% unter pP (persönliches Pech). Pacta sunt servanda = Verträge sind einzuhalten. Ihr habt 8% Strafe unterschrieben, also müsst Ihr die auch bezahlen.
Also seid indirekt Ihr auch noch daran schuld, dass der Kellerbau nicht arbeiten kann, weil er keine Ausführungsplanung bekommt? Nicht böse gemeint, aber so würde ich ergänzend als Kellerbau noch argumentieren neben der Tatsache, dass Ihr einen Vertrag habt.
Einziges Türchen, durch das Ihr noch gehen könnt: Der Vertrag mit dem Kellerbauer ist aus welchen Gründen auch immer anfechtbar. Das kostet aber Geld, weil Ihr den "Spaß" juristisch und vielleicht langwierig durchziehen müsst. Fangt Ihr parallel mit einem anderen Kellerbauer an, ohne den alten Vertrag beendet zu haben, könntet Ihr natürlich noch schadenersatzpflichtig dem alten Kellerbauer gegenüber werden, sofern Ihr kein Recht bekommt.
Das ist aber nur meine juristische Laienmeinung. Für mehr ist der Teil "Recht" aus dem Studium zu lange her.
Ging leider nicht, weil der Hausbauer das nicht mit angeboten hat. Hier mal Auszüge der Meinungsunstimmigkeiten der beiden zum Thema Gebäudeenergiegesetz bei Heizung im ungeheizten Keller:P.S.: ich sage ja aus guten Gründen immer wieder, daß man einen Keller niemals selber bestellen, sondern dieses Liefer- und Leistungslos in den Vertragsumfang des Hausanbieters mit einbeziehen soll. OKKD ist eine kritische Schnittstelle !