Guten Abend und vielen Dank für alle bisherigen Antworten. Ich versuche, mir alles ein bisschen zu sortieren...
Danke für die Einschätzungen zum Grundriss selbst. Ich denke, aus der simplen Hausform und der aufgeräumten Treppe am Rand entsteht tatsächlich was brauchbares/unaufgeregtes... Ich habe manchmal nur ein bisschen Angst vor "zu viel Platz" im Essbereich bzw einem zu schlauchigen Eindruck.
@hanghaus2023 und
@11ant Die Hanglage scheint tatsächlich spannender zu sein, als ich erhofft habe. Habe mir diesen Tiefbauplan auch nochmal angeschaut und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Gemeinde die Hangverhältnisse "umkehren" möchte... Das würde ja bedeuten, dass irgendwo im Tal eine gigantische Abbruchkante entstehen würde? Außerdem dürfen die Häuser südlich der Knödellinie nur niedriger bauen als die nördlichen (jedenfalls in dem Hasenstall in der Mitte des Baugebiets) - da würde eine Hangumkehr ja gar keinen Sinn mehr machen??
Könnte es sein, dass diese pinken Zahlen die Aufschüttung auf den bisherigen Höhenverlauf bedeuten um Wellen im Hang zu nivellieren? Wenn man es so lesen würde, hätten wir nur etwa 25cm weniger Steigung innerhalb des Grundstücks und eine gleichbleibende Gefällerichtung?
Bezüglich des Kellers kann ich nur die Preiskalkulation zitieren:
Keller mit 250 cm Rohbauhöhe und Innenwänden gem. Plan, inkl. 4 Kellerfenster 90x75cm 80,383
inkl. Dämmpaket Effizienzhaus 40 und 40+ (20cm Perimeterdämmung an den Außenwänden) und
12cm unterhalb der Kellersohle, inkl. Abdichtung der Außenwände gegen zeitweise drückendes Wasser
--> was außer größeren Fenstern muss ich mir denn da noch dazudenken, wenn ich auch drin wohnen/arbeiten will?
Ein Foto vom Grundstück selbst gibt's aus den genannten Gründen noch nicht, auf der beschriebenen Homepage sind aber einige Fotos, die einen Eindruck vom Hang vermitteln. Den aufzuschütten würde woanders auch echt ein großes Loch machen... Aber heutzutage wundert einen auch nix mehr... ganz ehrlich - wenn die wirklich den Hangverlauf umkehren, bin ich ja plötzlich fast ganz oben - das nehm ich gern in Kauf ;-))
Ein eigenes Foto vom Hang füge ich aber noch mit an... Das Grundstück befindet sich hangaufwärts an der flüchtenden Straße. Links = Norden, gradeaus = Osten.
Wo kläre ich das? Landratsamt oder Gemeinde?
@hanse987
Bei 17m Grundstücksbreite wäre der Gedanke, dass westwärts an die 3m-Baugrenze angesetzt wird, dann die 9,41 Hausbreite kommen und der Rest (~4,5m) für den Carport zur Verfügung steht. Damit müsste man ja fast hinkommen? Danke für die Maße, da hatte ich kein oder wenig Gefühl für... Der zweite Stellplatz soll offiziell auf der Auffahrt sein. In den letzten 15 Jahren war unser Auto Einzelkind - wahrscheinlich bleibt das auch eher so. Ich bin Fahrradpendler ;-)
Vielen Dank bis dahin!