11ant
Sagen wir: es erlaubt den Makler, beide Seiten in voller Höhe zu schröpfen - das hatte ich wohl ungeschickt ausgedrückt ;-)Hier muss ich dir widersprechen: kein gesetz besagt, dass sich beide Parteien an den Maklerkosten beteiligen müssen. Es besagt nur, dass die Kosten für den Käufer nicht höher sein dürfen als für den Verkäufer.
Ich wollte hauptsächlich sagen: Makler dürfen beide Teilnehmer des Deals zur Ader lassen [ob nun ein "obwohl" oder ein "weil" in den Satz gehört, mögen die geneigten LeserInnen selbst entscheiden] er für beide Seiten (über das Nichtstören ihres naiven Glaubens hinaus) keinen Mehrwert bietet.