a) Der Architekt ist aber im empfohlenen Standard auch mit der Bauleitung beauftragt und soll dann dafür Sorgen, dass alle Gewerke spuren. Der GU-Bauleiter arbeitet im Interesse des GUs und ist in seiner Funktion oftmals für den Bauherren weniger nützlich als ein
e Bauleiter.
b) Die meisten Preissteigerungen gab es in 2021. 2022 sind viele Preise schon wieder runtergegangen. Man kann davon ausgehen, dass ein Festpreis aus 2022 schon alle IST Preissteigerungen bequem berücksichtigt hat plus einem Sicherheitsaufschlag aufgrund der jüngeren Erfahrungen. Dies zeigen auch die vielen Threads hier im Forum mit Berichten von GUs die Nachträge trotz Festpreis versuchen durchzudrücken oder mit Verzögerungstaktik versuchen aus der Festpreisfrist rauszurutschen.
Aber man soll nicht alle über einen Kamm scheren. Es gibt ja auch positiv Beispiele wie der GU von
@kati1337 z.B..
Genauso gibt es auch schlechte Architekten, klarer Fall.
Ich behaupte, dass man aber das schon früher im Prozess erkennen kann bzw auch später noch mehr Kontrolle über das Gesamtprojekt hat, als mit GU.
Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist man dem GU praktisch gesehen ziemlich ausgeliefert.
Beim Architekt, hat man immer noch die möglichkeit einzelne Bauphasen anders zu lösen.
Ich hoffe für dich, dass dein Gu einer von den guten gehört. Bauherren in der vorvertraglichen Phase würde ich heute aber immer den Bau in Einzelvergabe empfehlen.
Dazu empfinde ich es sinnvoll eine zusätzlich Bauberatung zu engagieren, wenn man selbst unbeleckter Laie ist.