P
Pacmansh
Moment mal, da bist du schon zwei Schritte zu weit.
Ich war davon ausgegangen, dass ein ausreichender Schallschutz erreicht wird. Wie hoch der sein musste war mir zum Zeitpunkt des Kaufs nichts klar und ob so ein Haus einschalig oder zweischalig gebaut wird, war mir auch nicht klar. Bisschen naiv von mir aus, das kannst du mir vorwerfen, aber gut. Den Kaufvertrag habe ich von einem Baurechtsanwalt prüfen lassen und der hatte an den Formulierungen nichts auszusetzen.
Mein Baugutachter hat mich dann auf die Thematik der einschaligen Wand aufmerksam gemacht. Daraufhin haben wir bzw. er das Schallschutzgutachten angefort. Ich habe weder einen bestimmten Wert erwartet noch eingefordert, sondern wollte nur die Berechnung sehen, da die Planer mehrfach massive, aber noch korrigierbare Fehler gemacht haben. Das Resultat war, dass wir vom Bauunternehmer (dies ist nicht der Bauträger sondern ein GU der vom Bauträger beauftragt ist, mit dem wir also per se kein Vertragsverhältnis haben) gesagt bekommen haben, dass bei der Schallschutzberechnung Fehler gemacht wurden und er ein erneutes Schallschutzgutachten in Auftrag gegeben hat. Heute sagte er mir, dass sie sich noch bei einem weiteren Gutachter vergewissert haben und durch die Vorsatzschale der geschuldete Schallschutz von 62 dB erreicht wird. Dass ein Schallschutz von 62dB geschuldet wird stammt vom Bauunternehmer, der die Pläne des Bauträgers umsetzt und nicht von mir. Entsprechend gehe ich auch nicht davon aus, dass sich auf die Position des Mehrfamilienhauses zurückgezogen werden soll.
Abgesehen davon habe ich ein Haus vom Bauträger gekauft. Wenn der eine Vorsatzschale dort einbringen will dann ist das für mich zwar sehr ärgerlich, aber das ist natürlich sein gutes Recht.
Fraglich ist für mich daher eher welcher Wert erreicht werden muss und ob dieser durch die Maßnahmen erreicht wird. Ne Rechtsschutzversicherung für diesen Fall habe ich nicht, wenn ich es also eskalieren lassen möchte, sollte ich mir schon relativ sicher sein.
Ich war davon ausgegangen, dass ein ausreichender Schallschutz erreicht wird. Wie hoch der sein musste war mir zum Zeitpunkt des Kaufs nichts klar und ob so ein Haus einschalig oder zweischalig gebaut wird, war mir auch nicht klar. Bisschen naiv von mir aus, das kannst du mir vorwerfen, aber gut. Den Kaufvertrag habe ich von einem Baurechtsanwalt prüfen lassen und der hatte an den Formulierungen nichts auszusetzen.
Mein Baugutachter hat mich dann auf die Thematik der einschaligen Wand aufmerksam gemacht. Daraufhin haben wir bzw. er das Schallschutzgutachten angefort. Ich habe weder einen bestimmten Wert erwartet noch eingefordert, sondern wollte nur die Berechnung sehen, da die Planer mehrfach massive, aber noch korrigierbare Fehler gemacht haben. Das Resultat war, dass wir vom Bauunternehmer (dies ist nicht der Bauträger sondern ein GU der vom Bauträger beauftragt ist, mit dem wir also per se kein Vertragsverhältnis haben) gesagt bekommen haben, dass bei der Schallschutzberechnung Fehler gemacht wurden und er ein erneutes Schallschutzgutachten in Auftrag gegeben hat. Heute sagte er mir, dass sie sich noch bei einem weiteren Gutachter vergewissert haben und durch die Vorsatzschale der geschuldete Schallschutz von 62 dB erreicht wird. Dass ein Schallschutz von 62dB geschuldet wird stammt vom Bauunternehmer, der die Pläne des Bauträgers umsetzt und nicht von mir. Entsprechend gehe ich auch nicht davon aus, dass sich auf die Position des Mehrfamilienhauses zurückgezogen werden soll.
Abgesehen davon habe ich ein Haus vom Bauträger gekauft. Wenn der eine Vorsatzschale dort einbringen will dann ist das für mich zwar sehr ärgerlich, aber das ist natürlich sein gutes Recht.
Fraglich ist für mich daher eher welcher Wert erreicht werden muss und ob dieser durch die Maßnahmen erreicht wird. Ne Rechtsschutzversicherung für diesen Fall habe ich nicht, wenn ich es also eskalieren lassen möchte, sollte ich mir schon relativ sicher sein.