L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?

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K

KaumZuGlauben

Das mit den Zinsen (wie es auch oben von vielen bestätigt wurde) steht auch im Dokument mit den Konditionen im Kleingedruckten unter Punkt "3":

Die Darlehen werden grundsätzlich mit dem zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der Wohnraumförderungsstelle geltenden verbilligten Programmzinssatz zugesagt; gilt am Tag der Zusage durch die L-Bank für Neuanträge ein günstigerer verbilligter Zinssatz, so gilt dieser günstigere verbilligte Sollzinssatz. Der unverbilligte Sollzinssatz wird jeweils am Tag der Zusage durch die L-Bank festgelegt.
 
K

KaumZuGlauben

Der Verkäufer macht mir extrem Druck, habe schon 3x Notar Termin verschoben.
Werde nun auf die Zusage der L-Bank warten das ich 2024 Geld bekomme.
Muss jetzt meine Wohnung verkaufen und Überbrückungsgeld von einer privaten Bank nehmen für 7 Monate mit einem Zins von über 5% was 1600.-€ nur Zins ist im Monat.
Das kostet mich über 11.000.-€ dieses Überbrückunsgeld…
Bei uns wird es ähnlich sein, wenn wir überhaupt eine Zwischenfinanzierung bekommen... Ich würde nicht davon ausgehen, dass im Januar 2024 bereits Geld ausgezahlt wird. Bestimmt dauert es wieder länger (dieses Jahr war es April für die Gelder von 2023).
 
N

Nordstadt23

Das Geld kommt ja nicht von der L-Bank sondern aus dem Bundes-und Landeshaushalt, spricht die Politik muss es bereitstellen. Die L-Bank setzt nur das Programm um.

Hier nochmal eine Nachricht die ich bereits am 12.05. hier eingestellt habe:

ich habe gestern direkt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg angeschrieben. Hier ein paar Auszüge aus der sehr schnellen Antwort:

.... angesichts einer hohen Nachfrage nach den Förderangeboten dazu führt, dass die uns vom Haushaltsgesetzgeber in Abwägung verschiedener Zielsetzungen zur Verfügung gestellten Bewilligungsvolumina relativ schnell ausgeschöpft sein können. Aktuell ist das mit Blick auf die für 2023 bislang im Staatshaushaltsplan festgelegten Bewilligungsvolumina der Fall. Die Interessenten an sozialer Wohnraumförderung dürfen aber versichert sein, dass sich Frau Ministerin Razavi MdL mit großem Nachdruck darum bemüht, ergänzende Bewilligungsvolumina noch für dieses Jahr zur Verfügung stellen zu können. Wann und in welchem Umfang dadurch konkret weitere Förderbescheide ermöglicht werden, vermag ich Ihnen aktuell nicht zu sagen.
Das Landeswohnraumförderungsprogramm läuft jedenfalls weiter, es wird – anders als die bundesseitige Förderung zu Beginn des vergangenen Jahres – auf absehbare Zeit nicht eingestellt. Die mit den eintretenden Verzögerungen für Finanzierungskunden verbundenen Unsicherheiten können sicherlich zumindest in Teilen durch eine entsprechende Zwischenfinanzierung überwunden werden.....

.... Die L-Bank bearbeitet die bei ihr eingegangenen und weiter eingehenden Anträge selbstverständlich auch weiter. Sobald wieder entsprechende Bewilligungsvolumina zur Verfügung stehen, werden die zwischenzeitlich eingegangenen Anträge dann nach dem Zeitpunkt des Eintritts ihrer Bewilligungsreife beschieden, d.h. es ergehen dann umgehend entsprechende Förderbescheide.

Im letzten Jahr hat der Landtag im Nachgang nochmals 50 Millionen bewilligt... mal schauen ob Frau Ministerin Razavi MdL dieses Jahr auch nochmal Geld aus dem Haushalt bekommt.
 
E

Eigentum2023

Das Geld kommt ja nicht von der L-Bank sondern aus dem Bundes-und Landeshaushalt, spricht die Politik muss es bereitstellen. Die L-Bank setzt nur das Programm um.

Hier nochmal eine Nachricht die ich bereits am 12.05. hier eingestellt habe:

ich habe gestern direkt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg angeschrieben. Hier ein paar Auszüge aus der sehr schnellen Antwort:

.... angesichts einer hohen Nachfrage nach den Förderangeboten dazu führt, dass die uns vom Haushaltsgesetzgeber in Abwägung verschiedener Zielsetzungen zur Verfügung gestellten Bewilligungsvolumina relativ schnell ausgeschöpft sein können. Aktuell ist das mit Blick auf die für 2023 bislang im Staatshaushaltsplan festgelegten Bewilligungsvolumina der Fall. Die Interessenten an sozialer Wohnraumförderung dürfen aber versichert sein, dass sich Frau Ministerin Razavi MdL mit großem Nachdruck darum bemüht, ergänzende Bewilligungsvolumina noch für dieses Jahr zur Verfügung stellen zu können. Wann und in welchem Umfang dadurch konkret weitere Förderbescheide ermöglicht werden, vermag ich Ihnen aktuell nicht zu sagen.
Das Landeswohnraumförderungsprogramm läuft jedenfalls weiter, es wird – anders als die bundesseitige Förderung zu Beginn des vergangenen Jahres – auf absehbare Zeit nicht eingestellt. Die mit den eintretenden Verzögerungen für Finanzierungskunden verbundenen Unsicherheiten können sicherlich zumindest in Teilen durch eine entsprechende Zwischenfinanzierung überwunden werden.....

.... Die L-Bank bearbeitet die bei ihr eingegangenen und weiter eingehenden Anträge selbstverständlich auch weiter. Sobald wieder entsprechende Bewilligungsvolumina zur Verfügung stehen, werden die zwischenzeitlich eingegangenen Anträge dann nach dem Zeitpunkt des Eintritts ihrer Bewilligungsreife beschieden, d.h. es ergehen dann umgehend entsprechende Förderbescheide.

Im letzten Jahr hat der Landtag im Nachgang nochmals 50 Millionen bewilligt... mal schauen ob Frau Ministerin Razavi MdL dieses Jahr auch nochmal Geld aus dem Haushalt bekommt.
Die Email stammt vor der Pressemitteilung. Interessant wäre es zu wissen ob Frau Ministerin immer noch daran arbeitet zusätzliches Bewilligungsvolumina zu beschaffen oder ob das Thema vom Tisch ist. Laut Mitarbeiter L-Bank wird dieses Jahr nichts mehr kommen. Könnten Sie das durch Ihren Kontakt zum Ministerium bitte in Erfahrung bringen? Die Pressemitteilung gibt mir auch nicht viel Hoffnung auf zusätzliche Mittel 2023! Mit keinem Wort wird was erwähnt.

Die Zahlung im April waren doch reine Bundesmittel? Das Land hat zuvor ausbezahlt oder kam alles (Bundes- und Landesmittel) erst Anfang April?
 
N

Nordstadt23

Am 12.05. wurde es mir so geschrieben, dass Frau Ministerin sich bemühen wird, zusätzliches Bewilligungsvolumina noch in diesem Jahr zu beschaffen.
Ob das Geld nur vom Bund oder auch Land war, entzieht sich meiner Kenntnis.
 
N

Nordstadt23

Hallo zusammen! Es soll ab 01.06 ein neues Förderprogramm der KFW geben. Für Familien mit einer Gehaltsobergrenze ähnlich zum Z15. Die genauen Konditionen sind leider noch nicht bekannt. Klar ist allerdings jetzt schon, dass es mit dem KFW 297 Programm NICHT kombinierbar ist. Vielleicht ist dieses neue Programm für den ein oder anderen auch eine Lösung!
Ich habe mich auch schon mit dem neuen Programm, WEF300 beschäftigt. Meiner Ansicht nach wird es eher ein Reinfall und ersetzt bei weitem nicht das Z15 oder Z20. Ab 5 Kindern max 240TE, bei weniger Kinder, weniger Geld und NH oder NH QNG muss wohl trotzdem erfüllt sein... Und keine Kombination mit dem aktuellen 297 möglich.
 
Zuletzt aktualisiert 21.11.2024
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