Hallo zusammen,
ich würde mal gerne euer Schwarmwissen nutzen. Wir stehen aktuell noch am Anfang unserer Beauftragung beim Entwurf. Unser Grundstück hat einen Hang also möchten wir mit Keller bauen. Der Eingang des Hauses soll im UG sein wo eine Treppe zum EG der eigentlichen Wohneinheit führt. Das UG soll als Nutzkeller gebaut werden. Nur der Flur der die Wohneinheit im EG und OG erschliest soll beheizt werden.
Da man bei dem
Z15 Darlehen auf 160qm nach WoFIV beschränkt ist stellt sich nun die Frage, ob dieser Flur im UG zur Wohnfläche zählt oder nicht. Kellerräume sollten ja normalerweise nicht dazu zählen. Flure einer Wohnung aber schon. Dieses Hybridszenario konnte ich im Internet aber nirgends finden.
Wie ist eure Meinung dazu? Ist der Flur im UG laut WoFIV Wohnfläche oder Nutzfläche?