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Nadja876
Hallo,
ich würde an deiner Stelle direkt einen Beratungstermin bei einer Ansprechperson des Landratsamtes vereinbaren. In unserem Fall war die Wohnung 10 m2 zu klein für vier Personen und auch ein angebenes Vermögen in Form einer Immobilie stand scheinbar einer Förderung im Wege. Nach Erstgespräch mit einem Ansprechpartner stellte sich aber heraus, dass gewisse Klauseln eine Förderung dennoch möglich machen können.
Und die Ermessensentscheidung liegt unserer Erfahrung nach beim Amt.
LG
ich würde an deiner Stelle direkt einen Beratungstermin bei einer Ansprechperson des Landratsamtes vereinbaren. In unserem Fall war die Wohnung 10 m2 zu klein für vier Personen und auch ein angebenes Vermögen in Form einer Immobilie stand scheinbar einer Förderung im Wege. Nach Erstgespräch mit einem Ansprechpartner stellte sich aber heraus, dass gewisse Klauseln eine Förderung dennoch möglich machen können.
Und die Ermessensentscheidung liegt unserer Erfahrung nach beim Amt.
LG