L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?

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Zuletzt aktualisiert 04.12.2024
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N

nordanney

Ist es dem Anbieter (trotz der bei uns noch fehlenden Bewilligung) genug Sicherheit, wenn wir nach Bemusterung die erste Rate also 5% bezahlen.
Mir wäre es nicht Sicherheit genug. Wenn ich dann nach der Bezahlung mit der Planung und ggf. der Produktion schon anfange, Du aber noch immer vom Vertrag zurücktreten könntest, liegt das Risiko im Prinzip weiterhin ausschließlich beim Bauunternehmen. Die 5% sind ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Entweder ohne Vorbehalt den Vertrag unterschreiben oder abwarten.
Ich hoffe jetzt verhandeln zu können
Du hast keinerlei Verhandlungsmasse. Null. Jeder vernünftige Kaufmann schickt Dich wieder nach Hause. Ist leider so.
 
C

Caeraina

Nochmals vielen Dank, dass du dir so viel Zeit nimmst. Ich habe mir unseren Dialog nochmal durchgelesen und gemerkt, dass ich nicht alles richtig interpretiert hatte. Ich versuche unsere Situation nochmal besser zu erklären, weil deine Erfahrung für uns ein entscheidender Faktor für unseren Weg sein könnte (klar kann man sich nie sicher sein, da jede Situation individuell ist!):

Plan: dieses Jahr noch ein sehr gutes Angebot unterschreiben, das alles Mögliche optional enthält, sodass all unsere Wünsche den 21 Monaten Preisgarantie unterliegen. Darin soll eine aufschiebende Bedingung für z15 und KfW WEF 300 stehen, die besagt, dass wir bis Juli 2025 beide Forderungen beantragen. Und zwangsläufig eben auch, dass der Vertrag erst mit Bewilligung der L-Bank zustande kommt. Aufgrund von Umzug und Einschulung unseres Sohnes wollen wir vor Schuljahresbeginn also spätestens August 2026 eingezogen sein.

Problem: (alles bis zur Baugenehmigung wird noch vor dem z15 Antrag stattfinden - sollte kein Problem sein). Bemusterung und Werkspläne fallen vermutlich in die Zeit zwischen Antrag und Bewilligung z15. Fertighausfirma sagt, dass der Vertrag ja erst mit Bewilligung zustande kommt und sie vorher keine Bemusterung und erst Recht keine Werkspläne machen. Sie können dadurch die Hausstellung nicht eintakten, wir verlieren Zeit, was schlecht für unser unumstößliches Einzugsdatum und die Preisgarantie ist. Dieses Problem versuchen wir zu lösen. Dass man sich auf die Förderungen und deren Zusage nicht sicher verlassen kann wissen wir. Dieses Risiko sind wir bereit zu tragen.

Mögliches Szenario1:
Ist es dem Anbieter (trotz der bei uns noch fehlenden Bewilligung) genug Sicherheit, wenn wir nach Bemusterung die erste Rate also 5% bezahlen. Szenario 1a: wir bezahlen diesen Betrag mit Eigenkapital. Szenario 1b: Wir bezahlen das mit einer Zwischenfinanzierung, die ja sowieso notwendig sein wird. Übernimmt das z15 Darlehen dann aber diese Zahlung im Nachhinein, obwohl noch gar keine Bewilligung da war und noch die aufschiebende Bedingung aktiv war?

Mögliches Szenario 2: Das Schreiben der L-Bank, dass "auf eigenes Risiko begonnen werden darf" ermöglicht, den Vertrag "aktiv zu machen" also als Bauherr und als Fertighausfirma beidseitig darauf zu verzichten bis zur Bewilligung zu warten. Das entspräche dem Vorschlag des Verkäufers, diesen Teil nachträglich aus dem Vertrag zu nehmen. Wie auch immer.

Klingt für euch Szenario 1 realistisch? Nach Durchsicht aller Dialoge hier, aller Merkblätter, Infos und Co. wüsste ich nicht, warum Szenario 1a nicht funktionieren sollte. Da muss ich natürlich dem Fertighausverkäufer nochmal auf den Zahn fühlen, bin da aber guter Dinge.

Danke und herzliche Grüße

Hey,
Wir haben ja auch die Kombi aus Kfw+L-Bank und sind derzeit auf der Suche nach einer Zwischenfinanzierung (siehe ein paar Seiten vorher).

Dazu einige Anmerkungen:
Laut Schreiben der L-Bank kann man auf eigenes Risiko erst anfangen, wenn die L-Bank den Antragseingang bestätigt hat.
Laut Merkblatt der Zwischenfinanzierung kann man mit der - Zwischenfinanzierung - allerdings erst nach Bewilligungsreife anfangen, also nicht direkt nach Antragseingang.

Den Vorbehalt bei der Hausfirma könnt ihr nach Antragseingang bei der L-Bank natürlich jederzeit raus nehmen, müsst dann aber auch zahlen können. Die Finanzierungsbestätigung ("Kaufpreissicherung"), normalerweise nach der Bemusterung, erhaltet ihr aber erst, wenn die L-Bank euch den gültigen Vertrag vorlegt oder ihr einen gültige Zwischenfinanzierung habt.

Dazu aus unserer Erfahrung: Wir haben diverse Banken angefragt, keiner gibt uns eine Zwischenfinanzierung für "nur" den 2. Rang im Grundbuch (Bank für KfW auf Rang 1) und zusätzlich noch zu den vorgegebenen Konditionen der L-Bank, leider nichtmal die Hausbank. Daher solltet ihr bei euren Szenarien jetzt schon eine Bank haben, die euch zusagen kann, eine Zwischenfinanzierung zu machen (Zins btw. Zwischen 4-6% dann).
 
P

Paulari

Mir wäre es nicht Sicherheit genug. Wenn ich dann nach der Bezahlung mit der Planung und ggf. der Produktion schon anfange, Du aber noch immer vom Vertrag zurücktreten könntest, liegt das Risiko im Prinzip weiterhin ausschließlich beim Bauunternehmen. Die 5% sind ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Entweder ohne Vorbehalt den Vertrag unterschreiben oder abwarten.

Du hast keinerlei Verhandlungsmasse. Null. Jeder vernünftige Kaufmann schickt Dich wieder nach Hause. Ist leider so.

Genau das ist die Problemsituation vor der wir bzw. der Fertighausanbieter mit uns steht. Und auch ich verstehe die Unsicherheit des Anbieters. Dieser hat eben aus diesem Grund vorgeschlagen, dass wir diese Bedingung einfach nach Beantragung in beidseitigem Einverständnis aus dem Vertrag nehmen. Wäre für uns auch in Ordnung, sofern die L-Bank das nicht stört. Aber genau das ist eben Hintergrund meiner Frage hier und oben als Szenario 2 beschrieben. Mir fiele nichts ein, warum die L-Bank unbedingt bis zur eigenen Bewilligung warten sollte, bis unser Vertrag gültig wird. Wenn man ohne aufschiebende Bedingung Verträge unterschreibt, darf man ja von der L-Bank auch sofort auf eigenes Risiko loslegen, auch vor Bewilligung. Aber ich bekomme einfach keine belastbare Aussage von der L-Bank, wie es laufen kann. Und wenn irgendwas unstimmig ist und wie deswegen die Förderung abgelehnt bekommen, sind wir die Deppen. Daher die Frage hier nach ähnlichen Erfahrungen.

Danke dir.
 
P

Paulari

Hey,
Wir haben ja auch die Kombi aus Kfw+L-Bank und sind derzeit auf der Suche nach einer Zwischenfinanzierung (siehe ein paar Seiten vorher).

Dazu einige Anmerkungen:
Laut Schreiben der L-Bank kann man auf eigenes Risiko erst anfangen, wenn die L-Bank den Antragseingang bestätigt hat.
Laut Merkblatt der Zwischenfinanzierung kann man mit der - Zwischenfinanzierung - allerdings erst nach Bewilligungsreife anfangen, also nicht direkt nach Antragseingang.

Den Vorbehalt bei der Hausfirma könnt ihr nach Antragseingang bei der L-Bank natürlich jederzeit raus nehmen, müsst dann aber auch zahlen können. Die Finanzierungsbestätigung ("Kaufpreissicherung"), normalerweise nach der Bemusterung, erhaltet ihr aber erst, wenn die L-Bank euch den gültigen Vertrag vorlegt oder ihr einen gültige Zwischenfinanzierung habt.

Dazu aus unserer Erfahrung: Wir haben diverse Banken angefragt, keiner gibt uns eine Zwischenfinanzierung für "nur" den 2. Rang im Grundbuch (Bank für KfW auf Rang 1) und zusätzlich noch zu den vorgegebenen Konditionen der L-Bank, leider nichtmal die Hausbank. Daher solltet ihr bei euren Szenarien jetzt schon eine Bank haben, die euch zusagen kann, eine Zwischenfinanzierung zu machen (Zins btw. Zwischen 4-6% dann).
Hi, danke für deine wertvolle Rückmeldung!

Zur Zwischenfinanzierung: Wir haben das unverschämte Glück das KfW Darlehen auf die Immobilie meiner Eltern abzusichern. Dadurch ist es für die L-Bank ausreichend 15% Eigenkapital zu haben. Dadurch bin ich Au sehr optimistisch, dass wir eine Zwischenfinanzierung bekommen.

Zum Vorbehalt:
Also du weißt sicher, dass wir nach Antragstellung von Seiten der L-Bank die aufschiebende Bedingung "Vertrag erst gültig, wenn Bewilligung" rausnehmen dürfen? Kriegt man da dann ein Schreiben der L-Bank für? Sprichst du da aus Erfahrung oder hättest sogar das Schreiben zur Hand? Das wäre für uns de. Gamechanger

Vielen Dank und herzliche Grüße
 
L

LuSch_EFH

Mir wäre es nicht Sicherheit genug. Wenn ich dann nach der Bezahlung mit der Planung und ggf. der Produktion schon anfange, Du aber noch immer vom Vertrag zurücktreten könntest, liegt das Risiko im Prinzip weiterhin ausschließlich beim Bauunternehmen. Die 5% sind ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Entweder ohne Vorbehalt den Vertrag unterschreiben oder abwarten.
Die 5% sind nur für die Werkspläne. Wir reden hier (je nach Hauspreis) über 25.000,-- bis 30.000,-- €. Das sollte für die Pläne und die Bemusterung wohl reichen.
Wie ich oben bereits geschrieben habe, wollen die Fertighausanbieter, bevor mit der eigentlichen Produktion also dem wirklichen kostenintensiven Part begonnen wird, i.d.R. eine Finanzierungsbestätigung oder Bürgschaft der Bank über die Restsumme. Darin verpflichtet sich die Bank unwiderruflich und selbstschuldnerisch den Restkaufpreis an den Fertighausanbieter zu zahlen. Diese Bestätigung bekommt man nur, wenn man die endgültige Zusage Z-15 hat (von L-Bank) oder wenn man zwischenfinanziert (von der darlehnsgewährenden Bank).

Wo geht der Fertighausanbieter mit einer aufschiebenden Bedingung also ein Risiko ein? Mit der Finanzierungsbestätigung steht die Bank theoretisch für jeden Handstreich, den er in Rechnung stellt, gerade.
 
N

nordanney

Wo geht der Fertighausanbieter mit einer aufschiebenden Bedingung also ein Risiko ein? Mit der Finanzierungsbestätigung steht die Bank theoretisch für jeden Handstreich, den er in Rechnung stellt, gerade.
Es geht aber darum, dass der Hausbauer trotz aufschiebender Bedingung den Hausbau ganz normal plant und in den Prozess einstellt. Warum soll er sich auf ein "Vielleicht bauen wir aber vielleicht auch nicht" einlasse. Er blockiert sich einen Slot, in dem er ein anderes Haus im Werk bauen könnte. Oder ordert sogar schon mal Material für den späteren Bau. Auf sein eigenes Risiko.

Also entweder baue ich mit dem Unternehmen oder nicht. Und wenn ich mich nicht auf eine der beiden Möglichkeiten einlassen kann (als Bauherr), weil ich noch die Bewilligung abwarten muss, dann unterschreibe ich einen Vertrag mit aufschiebender Bedingung, muss aber damit leben, dass dann der Vertrag auch erst dann mit Leben gefüllt wird, wenn ich eine finale Entscheidung getroffen habe.
 
Zuletzt aktualisiert 04.12.2024
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