L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?

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Zuletzt aktualisiert 04.12.2024
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LuSch_EFH

Es geht aber darum, dass der Hausbauer trotz aufschiebender Bedingung den Hausbau ganz normal plant und in den Prozess einstellt. Warum soll er sich auf ein "Vielleicht bauen wir aber vielleicht auch nicht" einlasse. Er blockiert sich einen Slot, in dem er ein anderes Haus im Werk bauen könnte. Oder ordert sogar schon mal Material für den späteren Bau. Auf sein eigenes Risiko.

Also entweder baue ich mit dem Unternehmen oder nicht. Und wenn ich mich nicht auf eine der beiden Möglichkeiten einlassen kann (als Bauherr), weil ich noch die Bewilligung abwarten muss, dann unterschreibe ich einen Vertrag mit aufschiebender Bedingung, muss aber damit leben, dass dann der Vertrag auch erst dann mit Leben gefüllt wird, wenn ich eine finale Entscheidung getroffen habe.
Nehmen wir unseren lieben Paulari hier. Er unterschreibt jetzt im Dezember 2024 seinen Vertrag mit aufschiebender Bedingung. Dann passiert erst mal nichts, bis er Mitte nächsten Jahres seinen Z15 Antrag stellt. Dafür braucht er Unterlagen vom Anbieter. Es werden hier vermutlich nur grobe Pläne mit der Grundausstattung eingereicht, da man ja mit der Maßnahme noch nicht begonnen haben darf. Dadurch entstehen dem Anbieter geringe Kosten auf eigenes Risiko. Der Vorgang durchläuft nun die üblichen Stellen und unser Paulari bekommt nach einiger Zeit seine Eingangsbestätigung von der L-Bank. Da die Zeit drängt, kann er jetzt mit der Planung beginnen. Dafür muss er 5% Anzahlung an die Fertighausfirma überweisen, also sagen wir 25.000,-- €. Damit sind die Kosten für den Antrag und die Werksplanung meines Erachtens abgedeckt. Es werden nun Pläne erstellt, er geht in die Bemusterung, der Bauantrag wird eingereicht. Der Bauantrag wird genehmigt. Bevor der Erdbauer, der Bodenplatten-/Keller-Hersteller und der Fertighausanbieter auch nur einen Finger rühren, wollen sie eine Finanzierungsbestätigung. Leider kam bisher von der L-Bank noch keine weitere Rückmeldung. Also muss unser Paulari das Kfw Darlehen und eine Zwischenfinanzierung abschließen. Er kann nun also den Bauunternehmern ihre Finanzierungsbestätigungen aushändigen und diese beginnen mit ihrer Arbeit. Die Baugrube wird ausgehoben, die Bodenplatte/der Keller gegossen und das Haus im Werk produziert. Nun meldet sich plötzlich die L-Bank und teilt unserem Paulari mit, dass sein Antrag abgelehnt wird. Leider kann er sich den Hausbau ohne zinsverbilligtes Darlehen nicht leisten. Daher tritt er jetzt (siehe aufschiebende Bedingung) von seinem Vertrag zurück, hat aber schon diverse Leistungen in Anspruch genommen. Hier kommen die Finanzierungsbestätigungen ins Spiel. Die Bauunternehmer wenden sich mit ihren Forderungen nun vertrauensvoll an die Banken. Unwiderruflich und selbstschuldnerisch!! Die Banken zahlen und wenden sich an unseren Paulari. Er hat ja schließlich die entsprechenden Darlehen abgeschlossen.
Klar würde das im echten Leben nicht so einfach ablaufen und vermutlich einiges an Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen, aber ich sehe hier kein größeres unternehmerisches Risiko für den Fertighausanbieter.
 
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Paulari

Nehmen wir unseren lieben Paulari hier. Er unterschreibt jetzt im Dezember 2024 seinen Vertrag mit aufschiebender Bedingung. Dann passiert erst mal nichts, bis er Mitte nächsten Jahres seinen Z15 Antrag stellt. Dafür braucht er Unterlagen vom Anbieter. Es werden hier vermutlich nur grobe Pläne mit der Grundausstattung eingereicht, da man ja mit der Maßnahme noch nicht begonnen haben darf. Dadurch entstehen dem Anbieter geringe Kosten auf eigenes Risiko. Der Vorgang durchläuft nun die üblichen Stellen und unser Paulari bekommt nach einiger Zeit seine Eingangsbestätigung von der L-Bank. Da die Zeit drängt, kann er jetzt mit der Planung beginnen. Dafür muss er 5% Anzahlung an die Fertighausfirma überweisen, also sagen wir 25.000,-- €. Damit sind die Kosten für den Antrag und die Werksplanung meines Erachtens abgedeckt. Es werden nun Pläne erstellt, er geht in die Bemusterung, der Bauantrag wird eingereicht. Der Bauantrag wird genehmigt. Bevor der Erdbauer, der Bodenplatten-/Keller-Hersteller und der Fertighausanbieter auch nur einen Finger rühren, wollen sie eine Finanzierungsbestätigung. Leider kam bisher von der L-Bank noch keine weitere Rückmeldung. Also muss unser Paulari das Kfw Darlehen und eine Zwischenfinanzierung abschließen. Er kann nun also den Bauunternehmern ihre Finanzierungsbestätigungen aushändigen und diese beginnen mit ihrer Arbeit. Die Baugrube wird ausgehoben, die Bodenplatte/der Keller gegossen und das Haus im Werk produziert. Nun meldet sich plötzlich die L-Bank und teilt unserem Paulari mit, dass sein Antrag abgelehnt wird. Leider kann er sich den Hausbau ohne zinsverbilligtes Darlehen nicht leisten. Daher tritt er jetzt (siehe aufschiebende Bedingung) von seinem Vertrag zurück, hat aber schon diverse Leistungen in Anspruch genommen. Hier kommen die Finanzierungsbestätigungen ins Spiel. Die Bauunternehmer wenden sich mit ihren Forderungen nun vertrauensvoll an die Banken. Unwiderruflich und selbstschuldnerisch!! Die Banken zahlen und wenden sich an unseren Paulari. Er hat ja schließlich die entsprechenden Darlehen abgeschlossen.
Klar würde das im echten Leben nicht so einfach ablaufen und vermutlich einiges an Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen, aber ich sehe hier kein größeres unternehmerisches Risiko für den Fertighausanbieter.
Ich hoffe, dass du mit diesem Szenario Recht hast. Aber rein rechtlich bedeutet die aufschiebende Bedingung leider, dass - egal was die Fertighausfirma leistet - alles ohne vertragliche Grundlage geschieht. In meinem Verständnis muss die Firma also nichts leisten (was der Verkäufer ja auch meinte) und andersrum hätte ich aber trotz Finanzierungsbestätigung oder unterschriebenen Darlehen keine Verpflichtung, etwas zu bezahlen. Aber genau diese Unsicherheit kriege ich weder mit Fertighausfirma noch mit L-Bank geklärt.
 
N

nordanney

Nehmen wir unseren lieben Paulari hier. Er unterschreibt jetzt im Dezember 2024 seinen Vertrag mit aufschiebender Bedingung. Dann passiert erst mal nichts, bis er Mitte nächsten Jahres seinen Z15 Antrag stellt.
D'accord
Da die Zeit drängt, kann er jetzt mit der Planung beginnen. Dafür muss er 5% Anzahlung an die Fertighausfirma überweisen,
Nein, dafür muss er aus "mit aufschiebender Bedingung" einen richtigen Vertrag machen.
Damit sind die Kosten für den Antrag und die Werksplanung meines Erachtens abgedeckt.
Das spielt keine Rolle, welche Kosten abgedeckt sind. Es gibt noch immer keinen "richtigen" Bauvertrag. Und damit fängt das Unternehmen auch nicht an, irgendetwas zu machen. Damit ist auch nicht die erste Rate fällig. Das wären Dinge außerhalb des schwebenden Bauvertrags. Dafür brauchst Du - um sauber zu sein - einen weiteren Vertrag für Planungsleistungen. Da spielen viele Rechtsthemen rein.
Bevor der Erdbauer, der Bodenplatten-/Keller-Hersteller und der Fertighausanbieter auch nur einen Finger rühren, wollen sie eine Finanzierungsbestätigung.
Bevor auch nur irgendetwas gemacht wird, braucht es einen Vertrag. Und dazu die Finanzierung.
Also muss unser Paulari das Kfw Darlehen und eine Zwischenfinanzierung abschließen.
Ja, dass muss er - und den Vertrag mit dem Bauunternehmen von "aufschiebend" auf "endgültig" setzen. Aber dieser Schritt muss schon viel früher (s.o.) geschehen.
Nun meldet sich plötzlich die L-Bank und teilt unserem Paulari mit, dass sein Antrag abgelehnt wird. Leider kann er sich den Hausbau ohne zinsverbilligtes Darlehen nicht leisten.
Dann bekommt er in 99% der Fälle auch keine Zwischenfinanzierung. Wir machen so etwas auch nur dann, wenn der Kunde sich die Endfinanzierung erlauben kann.
Klar würde das im echten Leben nicht so einfach ablaufen und vermutlich einiges an Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen, aber ich sehe hier kein größeres unternehmerisches Risiko für den Fertighausanbieter.
Man merkt, dass Du ganz viel theoretisch einfach konstruierst.
Daher tritt er jetzt (siehe aufschiebende Bedingung) von seinem Vertrag zurück,
Kann er nicht, da der Vertrag bis dahin gar nicht zustande gekommen ist.
Hier kommen die Finanzierungsbestätigungen ins Spiel. Die Bauunternehmer wenden sich mit ihren Forderungen nun vertrauensvoll an die Banken. Unwiderruflich und selbstschuldnerisch!!
Die Du so gar nicht erst bekommst, da ja gar kein Bauvertrag vorhanden ist, der zu erfüllen ist.
 
G

GeraldG

Da ich immer wieder nachschauen musste, welche Unterlagen man denn liefern muss, die Liste aber nur am Ende vom Antrag kommt, habe ich mir hier einmal alle Unterlagen aus dem Antrag abfotografiert.

l-bank-z15-darlehen-erfahrungen-676858-1.PNG

l-bank-z15-darlehen-erfahrungen-676858-2.PNG
 
L

LuSch_EFH

Man merkt, dass Du ganz viel theoretisch einfach konstruierst.
Da magst du Recht haben. Ich gehe dabei aber von meiner Situation aus. Unser Vertrag wurde auch mit aufschiebenden Bedingung unterschrieben. Wir haben nun trotzdem mit der Planung begonnen, der Bauantrag ist eingereicht - im Zuge dessen auch die 5% Anzahlung geleistet. Die aufschiebende Bedingung wurde nie aufgehoben. Der nächste Schritt wäre die Finanzierungsbestätigung, damit die Produktion im Werk gestartet wird. Da wir nicht zwischenfinanzieren wollen, müssen wir auf die tatsächliche Darlehenszusage der L-Bank warten. Aber es gibt hier im Forum zig Leute, welche eine Zwischenfinanzierung abgeschlossen haben. Du kannst ja bei denen mal eine nichtrepräsentative Umfrage starten, wer in seinem Vertrag die aufschiebende Bedingung aktiv aufgehoben hat, um mit dem Neubau starten zu können.
Wie gesagt: Vertrag mit aufschiebender Bedingung unterschrieben, diese bisher nicht aktiv aufgehoben, trotzdem schon angefangen. Wir erfüllen also gerade keinen "richtigen" Bauvertrag und es stört niemanden.

Zu deinem Einwurf bezüglich der Zwischenfinanzierung: Selbstverständlich prüft die Bank die Solvenz ihrer Darlehensnehmer - sogar sehr gründlich. Aber zwischen Abschluss der Zwischenfinanzierung und Rückmeldung der L-Bank können Monate vergehen. In dieser Zeit kann viel passieren. Die Möglichkeit, dass einem Kunden eine Zwischenfinanzierung bewilligt wurde und er sie sich dann später nicht mehr leisten kann, würde ich nicht von vorneherein verneinen.
 
N

nordanney

Du kannst ja bei denen mal eine nichtrepräsentative Umfrage starten, wer in seinem Vertrag die aufschiebende Bedingung aktiv aufgehoben hat, um mit dem Neubau starten zu können.
Ich kenn eine Umfrage, die 100% sagt. Die aus meinem Unternehmen.
Weil es sonst kein Geld aus der Zwischenfinanzierung gibt.
Zu deinem Einwurf bezüglich der Zwischenfinanzierung: Selbstverständlich prüft die Bank die Solvenz ihrer Darlehensnehmer - sogar sehr gründlich. Aber zwischen Abschluss der Zwischenfinanzierung und Rückmeldung der L-Bank können Monate vergehen. In dieser Zeit kann viel passieren. Die Möglichkeit, dass einem Kunden eine Zwischenfinanzierung bewilligt wurde und er sie sich dann später nicht mehr leisten kann, würde ich nicht von vorneherein verneinen.
Du merkst, wie Du zurück ruderst.
Das ist das Risiko in jeder Finanzierung, dass man bei Beantragung eine bessere Bonität hat als zu einem späteren Zeitpunkt. Arbeitslosigkeit, ungeplante Schwangerschaft, Arbeitgeberwechsel wg/Insolvenz des Arbeitgebers, Invalidität usw.
Kann immer passieren und hat mit dem Thema an sich nichts zu tun.
 
Zuletzt aktualisiert 04.12.2024
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