Ich verstehe das gerade so: Der Fertighausanbieter will mit einem wirksamen Vertrag, aber ohne einen Cent Anzahlung, die Werkspläne fertig stellen und die Bemusterung durchführen. Ist der Vertrag jedoch aufschiebend bedingt, macht er erstmal gar nichts. Hmm! Ihr müsst letztendlich entscheiden, was ihr macht. Die L-Bank akzeptiert nur Verträge mit aufschiebender Bedingung. Sobald ihr vor Antragstellung Zahlungen leistet und diese später in irgendeiner Form durch das Z15 Darlehen abgedeckt bzw. erstattet werden sollen, merkt die L-Bank das. Die Auszahlung erfolgt i.d.R. nämlich nicht direkt an den Kunden. Also vorher gut überlegen.
Zu deinem letzten Absatz: Deshalb der Hinweis auf eigenes wirtschaftliches Risiko. Den Antrag zu stellen ist ja nicht gleichbedeutend mit den Antrag auch genehmigt zu bekommen. Wenn von Seiten der L-Bank eine Absage erteilt wird, kommt man mit aufschiebender Bedingung ohne finanzielle Einbußen aus dem Vertrag raus.
Nochmals vielen Dank, dass du dir so viel Zeit nimmst. Ich habe mir unseren Dialog nochmal durchgelesen und gemerkt, dass ich nicht alles richtig interpretiert hatte. Ich versuche unsere Situation nochmal besser zu erklären, weil deine Erfahrung für uns ein entscheidender Faktor für unseren Weg sein könnte (klar kann man sich nie sicher sein, da jede Situation individuell ist!):
Plan: dieses Jahr noch ein sehr gutes Angebot unterschreiben, das alles Mögliche optional enthält, sodass all unsere Wünsche den 21 Monaten Preisgarantie unterliegen. Darin soll eine aufschiebende Bedingung für z15 und KfW WEF 300 stehen, die besagt, dass wir bis Juli 2025 beide Forderungen beantragen. Und zwangsläufig eben auch, dass der Vertrag erst mit Bewilligung der
L-Bank zustande kommt. Aufgrund von Umzug und Einschulung unseres Sohnes wollen wir vor Schuljahresbeginn also spätestens August 2026 eingezogen sein.
Problem: (alles bis zur Baugenehmigung wird noch vor dem z15 Antrag stattfinden - sollte kein Problem sein). Bemusterung und Werkspläne fallen vermutlich in die Zeit zwischen Antrag und Bewilligung z15. Fertighausfirma sagt, dass der Vertrag ja erst mit Bewilligung zustande kommt und sie vorher keine Bemusterung und erst Recht keine Werkspläne machen. Sie können dadurch die Hausstellung nicht eintakten, wir verlieren Zeit, was schlecht für unser unumstößliches Einzugsdatum und die Preisgarantie ist. Dieses Problem versuchen wir zu lösen. Dass man sich auf die Förderungen und deren Zusage nicht sicher verlassen kann wissen wir. Dieses Risiko sind wir bereit zu tragen.
Mögliches Szenario1:
Ist es dem Anbieter (trotz der bei uns noch fehlenden Bewilligung) genug Sicherheit, wenn wir nach Bemusterung die erste Rate also 5% bezahlen. Szenario 1a: wir bezahlen diesen Betrag mit Eigenkapital. Szenario 1b: Wir bezahlen das mit einer Zwischenfinanzierung, die ja sowieso notwendig sein wird. Übernimmt das z15 Darlehen dann aber diese Zahlung im Nachhinein, obwohl noch gar keine Bewilligung da war und noch die aufschiebende Bedingung aktiv war?
Mögliches Szenario 2: Das Schreiben der L-Bank, dass "auf eigenes Risiko begonnen werden darf" ermöglicht, den Vertrag "aktiv zu machen" also als Bauherr und als Fertighausfirma beidseitig darauf zu verzichten bis zur Bewilligung zu warten. Das entspräche dem Vorschlag des Verkäufers, diesen Teil nachträglich aus dem Vertrag zu nehmen. Wie auch immer.
Klingt für euch Szenario 1 realistisch? Nach Durchsicht aller Dialoge hier, aller Merkblätter, Infos und Co. wüsste ich nicht, warum Szenario 1a nicht funktionieren sollte. Da muss ich natürlich dem Fertighausverkäufer nochmal auf den Zahn fühlen, bin da aber guter Dinge.
Danke und herzliche Grüße