Hi,
wir suchen nach Erfahrungen, wie das läuft, wenn man einen Vertrag mit einem GU/GÜ/Fertighausfirma mit aufschiebender Bedingung der L-Bank unterschreibt.
Hintergrund ist, dass wir es mit dem Bau eilig haben, den Antrag für Z15 aber erst September nächsten Jahres stellen können, da meine Frau dann erst ihren unbefristeten Arbeitsvertrag unterschreibt. Der Hausanbieter macht Bemusterung und Werkpläne aber erst, wenn der Vorbehalt rausgenommen ist. Er meinte daher, dass es der L-Bank reicht, wenn die aufschiebende Bedingung bei Vertragsunterschrift im Vertrag steht. Den Vorbehalt können man dann aber auch schon vor der Bewilligung ausräumen. Das bekäme die L-Bank sowieso nicht mit.
Stimmt das so? Oder besteht die L-Bank darauf, dass der Vertrag erst mit Bewilligung gültig wird? Wie will sie nachprüfen, dass der Vorbehalt erst danach ausgeräumt würde? Möchte sie da irgendwelche Dokumente oder Bestätigungen?
Erfahrungen wie das im Regelfall mit der Ausräumung läuft, würden uns sehr helfen!
DANKE
Ablauf bei uns bisher so:
1. Grundstück komplett mit Eigenkapital gekauft.
2. Vertrag mit Fertighausfirma inkl. aufschiebender Bedingung unterschrieben. Vor Vertragsunterzeichnung wurden die Pläne für das Haus schon teilweise ausgearbeitet, da diese zum einen für den Z15 Antrag gebraucht werden und man zum anderen ja wissen will, was der Spaß kostet.
3. Antrag Z15 beim LRA eingereicht.
4. Eingangsbestätigung LRA, darin hieß es: "[...Bitte beachten Sie, dass Ihr Vorhaben nur gefördert werden kann, wenn Sie mit der Maßnahme (Bau, Umbau, Ausbau, Erweiterung, Modernisierung) noch nicht begonnen haben. Sie müssen damit solange warten, bis wir oder die L-Bank Ihnen schriftlich mitteilen, dass ein vorzeitiger
Baubeginn nicht förderschädlich ist...]"
5. Weiterleitung L-Bank
6. Eingangsbestätigung L-Bank, darin hieß es: "[...Ein Vorhabensbeginn ist nun – nach Bestätigung des Eingangs Ihres Antrags – nicht mehr förderschädlich. Wenn Sie allerdings bereits jetzt mit dem Vorhaben beginnen, so handeln Sie auf eigenes wirtschaftliches Risiko.]"
Dauer von 2. bis 7. etwa 2 Monate, was hauptsächlich an den notwendigen Unterlagen für den Z15 Antrag lag. Ich würde den Antrag vorab blanko herunterladen, dann weiß man, welche Unterlagen benötigt werden und welche Voraussetzungen man bestätigen muss.
7. Schreiben mit grundsätzlicher Bewilligungsreife von L-Bank bekommen.
8. Mit Architekt Pläne fertig ausgearbeitet.
9. Bauantrag eingereicht.
10. Pläne an Fertighausfirma zur Erstellung der Werkspläne übermittelt gleichzeitig 1. Abschlagszahlung an Fertighausfirma (5% der Gesamtkosten). Hiermit wurde die aufschiebende Bedingung ausgehebelt. Ein Rücktritt vom Vertrag wird nun sehr teuer.
Bevor die L-Bank das Darlehen gewährt, will sie noch diverse Unterlagen. Falls also Schritt 1 bis 7 in irgendeiner Weise zwischenfinanziert wurden, bekommt sie einen vorzeitigen Beginn mit. Falls auch hier die Unwahrheit angegeben wird, bekommt die L-Bank dies spätestens nach Darlehnsvergabe mit, da die Auszahlung in der Regel nicht direkt an den Kunden geht, sondern an die andere Bank (bei Zwischenfinanzierung) oder an die Fertighausfirma (bei Vorlage der Abschlagsrechnung).
Ich würde mich vermutlich nicht für diesen Fertighausanbieter entscheiden, wenn man vor Vertragsunterzeichnung schon mit falschen Aussagen geködert wird, die im Nachhinein eine Menge Ärger mit sich bringen.