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ReXel83
Moin moin zusammen,
ich möchte mich nach längerer Zeit wieder mal mit einer Frage an euch wenden. In einem ersten Beitrag von mir ging es um die Umwandlung eines Grundstücks in Bauland:
Ihr habt es ja bereits in diesem Thread prophezeit, dass alles seine Zeit braucht. Und ihr hattet natürlich recht. Aber die Sache schreitet voran. Das Grundstück gehört inzwischen uns und die Gemeinde hat der Erstellung eines Bebauungsplan zugestimmt. Nun haben wir einen Vorentwurf für den Bebauungsplan erhalten und wir können ggfs. noch Änderungen in unserem Sinne erwirken. In wie weit die Gemeinde sich auf einzelne Änderungen einlässt ist aber noch fraglich. Bevor wir uns jetzt mit unserer Laiensicht an die Gemeinde wenden, werden wir diesbezüglich mit einer Architektin sprechen, die auch unser Bauvorhaben begleiten soll.
Trotzdem kann sicher die Schwarmintelligenz des Forums nicht schaden, um kritische Punkte im Bebauungsplan zu finden.
Vielleicht noch kurz zum möglichen Bauvorhaben: Aktuell sind wir noch nicht in die Planung eingestiegen. Es geht also eher darum soviel Gestaltungsspielraum wie möglich offen zu halten. Wobei das Haus nicht sonderlich extravagant werden soll...
Den Bebauungsplan hänge ich unten an. Folgende Punkte sind uns aufgefallen:
ich möchte mich nach längerer Zeit wieder mal mit einer Frage an euch wenden. In einem ersten Beitrag von mir ging es um die Umwandlung eines Grundstücks in Bauland:
Optimale Aufteilung eines Flurstücks und Umwandlung in Bauland
Hallo zusammen, ich bin neu hier im Hausbauforum und habe eine Frage zur Teilung eines Flurstücks. Meine Frau und ich spielen seit längerem mit dem Gedanken ein Eigenheim zu bauen. Nun wird das ganze etwas konkreter. In der Familie meiner Frau existiert ein großes Flurstück was am Ortsrand...
www.hausbau-forum.de
Ihr habt es ja bereits in diesem Thread prophezeit, dass alles seine Zeit braucht. Und ihr hattet natürlich recht. Aber die Sache schreitet voran. Das Grundstück gehört inzwischen uns und die Gemeinde hat der Erstellung eines Bebauungsplan zugestimmt. Nun haben wir einen Vorentwurf für den Bebauungsplan erhalten und wir können ggfs. noch Änderungen in unserem Sinne erwirken. In wie weit die Gemeinde sich auf einzelne Änderungen einlässt ist aber noch fraglich. Bevor wir uns jetzt mit unserer Laiensicht an die Gemeinde wenden, werden wir diesbezüglich mit einer Architektin sprechen, die auch unser Bauvorhaben begleiten soll.
Trotzdem kann sicher die Schwarmintelligenz des Forums nicht schaden, um kritische Punkte im Bebauungsplan zu finden.
Vielleicht noch kurz zum möglichen Bauvorhaben: Aktuell sind wir noch nicht in die Planung eingestiegen. Es geht also eher darum soviel Gestaltungsspielraum wie möglich offen zu halten. Wobei das Haus nicht sonderlich extravagant werden soll...
Den Bebauungsplan hänge ich unten an. Folgende Punkte sind uns aufgefallen:
- Die Punkte 3.2.3 und 4 widersprechen sich nach unserem Verständnis. Laut 3.2.3 dürfen innerhalb der nicht überbaubaren Grundstücksflächen baugenehmigungsfreie Vorhaben gemäß §63 HVO + Anlage gebaut werden. In der Anlage Nr. 2 sind dort Garagen aufgeführt. Punkt 4 sagt jedoch, dass Garagen nur auf überbaubaren Grundstücksflächen gebaut werden dürfen. Was gilt hier?
- In Punkt 5.3 steht, dass die Pflanzmaßnahmen spätestens innerhalb der ersten Pflanzperiode nach Bauabschluss durchzuführen sind. Welcher Zeitpunkt gilt als Bauabschluss? Die Regelung klingt für uns eher streng. Gerade vor dem Hintergrund, dass man die Außenarbeiten evtl. aus Budgetgründen zeitlich etwas nach hinten schieben könnte.
- Punkt 5.5: Ist ein Bodenabstand von 15cm bei einem Zaun üblich? Wir können uns nicht erinnern so etwas mal gesehen zu haben.
- Punkt 6: Ist hiermit auch Photovoltaik gemeint? Solarthermie ist ja eigentlich nur die Wärmeerzeugung und nicht Stromerzeugung
- Abschnitt B Punkt 2.2: Sehe ich das richtig, dass hinter einem möglichen Zaun komplett eine Hecke stehen muss? Ist das üblich?
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