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Und dann hast Du meine Bemerkung falsch gelesen, und ich habe das aufgeklärt. Wenn ich dabei erfolglos war, versuche ich es gerne nochmals: Du beabsichtigst, 1. den Kniestock zu erhöhen und 2. die Dachneigung zu reduzieren, sowie 3. den Dachüberstand zu vergrößern.Ich wurde gefragt, in welchen Punkten ich gern vom Bebauungsplan abweichen würde.
Dazu sagte ich, I. daß Maßnahme #2 den Erfolg der Maßnahme #1 ggf. sogar überkompensiert, die Kombination von Maßnahme #1 und #2 somit widersinnig erscheinen muß sowie II. der Dreiklang der Maßnahmen #1, #2 und #3 sogar ein Hattrick gegen den ebensolchen Dreiklang der betreffenden Beschränkungen ist, die ihrerseits in dieser Kombination dafür sorgen sollen, zu "sichern", was die Gemeinde als "Lokalkolorit" empfindet.
Es gibt auch keinen. Der Bebauungsplan ist nicht "herablassend", sondern "wehrhaft", wenn er die Baukultur des Ortsbildes davor bewahren will, daß schwäbische Häuser sich in Franken einschleichen, moselfränkische in Rheinhessen oder dergleichen. Und Fakt ist, das ist kein Basar, und entsprechend gibt es auch nichts zu feilschen. Wäre ein "Deal" nach Art einer "balanced Scorecard" gewollt, würde ein Bebauungsplangeber beispielsweise nur die Gebäudehöhe in toto limitieren, und nicht einzelne Parameter.Ich verstehe daher den herablassenden Ton nicht so wirklich…
Von der traufseitigen Wand Abstand halten kannst Du aber auch ohne vor dem Kniestock noch einen Drempel in die zweite Reihe zu setzen. Der Drempel erhöht den Kniestock ja nicht faktisch, sondern nur optisch - das ist die Schildbürgerei daran. Jedenfalls, wenn es wie hier darum geht, den unhohen Raumteil zu erhöhen (und nicht, zu verstecken).Was erzählst Du da? Der Kniestock ist bei 50cm gesetzt. Wenn ich das Dachgeschoss nutzen will, kann ich mir entweder regelmäßig den Kopf an der Schräge anschlagen oder ich ziehe gleich den Drempel bei 130 ein. Was ist daran Schildbürgermäßig?
Dann wird Dein Nachbar eine andere Intention als die vorgenannte haben. Und er muß wohl bereit sein, für einen "gefühlt höheren" Raum einen Teil Bodenfläche zu opfern. Wenn er die Doppelmoppelung "Kniestock und Drempel" vorzieht, obwohl ihm dort ein Vollgeschoss erlaubt würde, ist er zudem ein seltenes Exemplar. Muß er sich womöglich mit Gauben statt Zwerchhäusern bescheiden ?Mein Nachbar baut gerade so, obwohl bei uns bis 2 Geschosse alles dazwischen erlaubt ist. Vermutlich gefällt es ihm einfach. Manchmal bist Du so weit von der Realität weg, da versteh ich Dich nicht.
Genau darauf reagieren die Bebauungsplangeber ja mit den immer enger geschnürten Rahmenbedingungen - und die Bauämter mit einem zunehmend brüskeren "njet !", ... denn:Unser Wunsch ist eben, diese Abweichungen maximal auszureizen
... befreiten sie großzügig, hätten sie Klagen derer zu befürchten, die sich in der Vergangenheit mit dem vorgebenen Rahmen arrangiert haben. "Ich will alles, und zwar sofort" kann Gitte im Radio singen, aber nicht jeder Nachbar im Baugebiet. Man muß ja noch ein bißchen Tageslicht auf sein Grundstück bekommen, selbst wenn es der Neunachbar für eine Art Notwehr gegen kleine Grundstücke hält, sein Bauvolumen als Zerreißprobe aufzublasen.Ich als Nachbar würde wohl gegen Euren Hausbau wettern, wenn ich mich an Vorgaben gehalten habe und es mein Nachbar nicht macht bzw ich irgendeinen Nachteil habe. Und das habe ich, wenn da ne 5 Meter hohe Wand neben meinem Haus steht.