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Madball
Hallo zusammen,
wir haben Anfang letzten Jahres ein Grundstück in einem Neubaugebiet gekauft, im Dezember angefangen zu bauen und zum Einzugstermin ist es zum Glück nicht mehr lange hin.
Drei Parzellen weiter kam beim Aushub für den Keller eine alte Drainageleitung zum Vorschein (wir haben ohne Keller gebaut, weil die Gemeinde davon abgeraten hatte, mit Keller zu bauen), die nun dazu führt, dass bei denen immer wieder Wasser in den Keller gelangt. Die Gemeinde ist nicht in der Verantwortung, weil sie von der Drainageleitung nichts wusste. Sie hat nun aber angeboten, eine neue Drainageleitung zu legen, also die alte Leitung zu verlängern und in eine andere Richtung zu leiten - und zwar in Richtung unseres Grundstücks (und die unserer Nachbarn). Das Wasser kommt, so vermutet man, von irgendeinem Acker, weswegen die Naturschutzbehörde nicht will, dass die Drainage durchs Naturschutzgebiet nebenan verlegt wird.
Das heißt, die Gemeinde würde sich ein Leitungsrecht eintragen lassen, was es ihnen ermöglicht, die Anlage zu warten. Die Gemeinde meinte zwar, dass eine Wartung in der Regel nur alle paar Jahre notwendig sei, aber sie hätten eben das Recht, jederzeit eine Wartung durchzuführen und dafür auch wieder aufzugraben. Für mögliche Schäden an der Terrasse und am Garten würden sie zwar aufkommen, aber natürlich ist es trotzdem nicht toll, wenn dann alle paar Jahre der Garten neu gemacht werden muss. Und wir dürften auch im Bereich der Drainage (ca. 100 m2), die einmal übers gesamte Grundstück gehen würde, nichts hinstellen, was man nicht einfach wegtragen kann (also z. B. keine Schaukel mit Fundament oder ein Gartenhäuschen).
Uns tun natürlich die zwei betroffenen Grundstücksbesitzer total leid und wir wollen natürlich, dass deren Problem schnell gelöst wird. Aber andererseits wäre dieses Leitungsrecht halt mir vielen Einschränkungen verbunden und zudem würde damit auch ein gewisser Wertverlust des Grundstücks einhergehen (mit unserer Bank haben wir das noch nicht besprochen).
Wir wollten daher fragen, ob ihr vielleicht irgendwelche Tipps habt, was man in so einem Fall tun soll, bzw. ob ihr irgendwelche anderen Vorschläge habt. Wir hatten schon vorgeschlagen, die alte Drainageleitung einfach zu verschließen, weil dann müsste sich ja rausstellen, wo sie ihren Ursprung hat. Aber anscheinend ist die schon so alt, dass man sie nicht verschließen kann. Auch hatten wir vorgeschlagen, den Eigentümer des Grundstücks, von wo die Leitung kommt, nach dem Ursprung der Leitung zu fragen, aber es will angeblich niemand was wissen. Bisher gibt es wohl noch keinerlei Informationen zum tatsächlichen Ursprung der Leitung, obwohl das Problem schon seit vielen Monaten besteht.
Die betroffenen Grundstücksbesitzer drängen verständlicherweise auf eine schnelle Lösung, aber wir haben halt etwas Bauchschmerzen aufgrund der Einschränkungen und der damit einhergehenden Wertminderung (wir planen zwar, dort für immer wohnen zu bleiben, aber man weiß halt nie, ob man nicht irgendwann wegen Jobverlust, Krankheit etc. verkaufen muss).
Sorry für den langen Text und vielen Dank schon mal für eure Tipps!
wir haben Anfang letzten Jahres ein Grundstück in einem Neubaugebiet gekauft, im Dezember angefangen zu bauen und zum Einzugstermin ist es zum Glück nicht mehr lange hin.
Drei Parzellen weiter kam beim Aushub für den Keller eine alte Drainageleitung zum Vorschein (wir haben ohne Keller gebaut, weil die Gemeinde davon abgeraten hatte, mit Keller zu bauen), die nun dazu führt, dass bei denen immer wieder Wasser in den Keller gelangt. Die Gemeinde ist nicht in der Verantwortung, weil sie von der Drainageleitung nichts wusste. Sie hat nun aber angeboten, eine neue Drainageleitung zu legen, also die alte Leitung zu verlängern und in eine andere Richtung zu leiten - und zwar in Richtung unseres Grundstücks (und die unserer Nachbarn). Das Wasser kommt, so vermutet man, von irgendeinem Acker, weswegen die Naturschutzbehörde nicht will, dass die Drainage durchs Naturschutzgebiet nebenan verlegt wird.
Das heißt, die Gemeinde würde sich ein Leitungsrecht eintragen lassen, was es ihnen ermöglicht, die Anlage zu warten. Die Gemeinde meinte zwar, dass eine Wartung in der Regel nur alle paar Jahre notwendig sei, aber sie hätten eben das Recht, jederzeit eine Wartung durchzuführen und dafür auch wieder aufzugraben. Für mögliche Schäden an der Terrasse und am Garten würden sie zwar aufkommen, aber natürlich ist es trotzdem nicht toll, wenn dann alle paar Jahre der Garten neu gemacht werden muss. Und wir dürften auch im Bereich der Drainage (ca. 100 m2), die einmal übers gesamte Grundstück gehen würde, nichts hinstellen, was man nicht einfach wegtragen kann (also z. B. keine Schaukel mit Fundament oder ein Gartenhäuschen).
Uns tun natürlich die zwei betroffenen Grundstücksbesitzer total leid und wir wollen natürlich, dass deren Problem schnell gelöst wird. Aber andererseits wäre dieses Leitungsrecht halt mir vielen Einschränkungen verbunden und zudem würde damit auch ein gewisser Wertverlust des Grundstücks einhergehen (mit unserer Bank haben wir das noch nicht besprochen).
Wir wollten daher fragen, ob ihr vielleicht irgendwelche Tipps habt, was man in so einem Fall tun soll, bzw. ob ihr irgendwelche anderen Vorschläge habt. Wir hatten schon vorgeschlagen, die alte Drainageleitung einfach zu verschließen, weil dann müsste sich ja rausstellen, wo sie ihren Ursprung hat. Aber anscheinend ist die schon so alt, dass man sie nicht verschließen kann. Auch hatten wir vorgeschlagen, den Eigentümer des Grundstücks, von wo die Leitung kommt, nach dem Ursprung der Leitung zu fragen, aber es will angeblich niemand was wissen. Bisher gibt es wohl noch keinerlei Informationen zum tatsächlichen Ursprung der Leitung, obwohl das Problem schon seit vielen Monaten besteht.
Die betroffenen Grundstücksbesitzer drängen verständlicherweise auf eine schnelle Lösung, aber wir haben halt etwas Bauchschmerzen aufgrund der Einschränkungen und der damit einhergehenden Wertminderung (wir planen zwar, dort für immer wohnen zu bleiben, aber man weiß halt nie, ob man nicht irgendwann wegen Jobverlust, Krankheit etc. verkaufen muss).
Sorry für den langen Text und vielen Dank schon mal für eure Tipps!
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