D
darksun
Hallo,
wir haben gebaut und nun haben wir eine "Unklarheit", wer für die Kosten im Bereich der Garagen/Stellplatz für notwendige L-Steine aufkommen muss.
Als Info, sind zwei Häuser, der Einfahrtsbereich und Hausbereich beider Häuser wurde abgetragen und befindet sich nun auf (sagen wir) 0 Meter Höhe.
Das passt.
Auch der Bereich für die beiden Garagen und dem Stellplatz ziwschen den Garagen befindet sich auf 0 Meter.
Die Garage A ist (hinten) Erdrucksicher und soll mit Erde aufgefüllt werden
Der angrenzende Stellplatzbereich A bekommt hinten L-Steine, so das der Gartenbereich wieder auf das Höhen-Niveau wie im Bauplan eingezeichnetist, kommt. (sagen wir: Höhe 270cm)
Dieser L-Steine wird Nachbar A zahlen.
Unklar ist, was mit dem rot eingezeichneten Bereich ist.
Dort müssen auch L-Steine hin, weil die Seitenwand der Garage B auch nicht Erddrucksicher ist und diese Wand vor Erde geschütz werden muss.
Nachbar A argumentiert:
B muss zahlen, weil die (ursprüngliche) Höhe wie auch im Bebauungsplan (im Gartenbereich) wiederhergestellt werden muss und in dem 2m Bereich der Seitenwand der Garage deshalb auch die wieder Erde aufgefüllt werden muss.
Nachbar B argumentiert:
Nachbar A muss die L-Steine an seiner Garagenseitenwand (2m) bezahlen, damit keine Erde seine Garagenseitenwand eindrücken und beschädigen kann.
Die aufgefüllte Erde würde ja die Garage von nachbar B beschädigen.
Wie schaut es aus, wie sind sind die Höhen im Bebauungsplan zu verstehen?
Muss A die Kosten tragen, damit diese Höhe wieder erreicht werden kann,
oder B, weil der rote Bereich durch ihn wieder auf die Höhe im Bebauungsplan gebracht werden muss?
wir haben gebaut und nun haben wir eine "Unklarheit", wer für die Kosten im Bereich der Garagen/Stellplatz für notwendige L-Steine aufkommen muss.
Als Info, sind zwei Häuser, der Einfahrtsbereich und Hausbereich beider Häuser wurde abgetragen und befindet sich nun auf (sagen wir) 0 Meter Höhe.
Das passt.
Auch der Bereich für die beiden Garagen und dem Stellplatz ziwschen den Garagen befindet sich auf 0 Meter.
Die Garage A ist (hinten) Erdrucksicher und soll mit Erde aufgefüllt werden
Der angrenzende Stellplatzbereich A bekommt hinten L-Steine, so das der Gartenbereich wieder auf das Höhen-Niveau wie im Bauplan eingezeichnetist, kommt. (sagen wir: Höhe 270cm)
Dieser L-Steine wird Nachbar A zahlen.
Unklar ist, was mit dem rot eingezeichneten Bereich ist.
Dort müssen auch L-Steine hin, weil die Seitenwand der Garage B auch nicht Erddrucksicher ist und diese Wand vor Erde geschütz werden muss.
Nachbar A argumentiert:
B muss zahlen, weil die (ursprüngliche) Höhe wie auch im Bebauungsplan (im Gartenbereich) wiederhergestellt werden muss und in dem 2m Bereich der Seitenwand der Garage deshalb auch die wieder Erde aufgefüllt werden muss.
Nachbar B argumentiert:
Nachbar A muss die L-Steine an seiner Garagenseitenwand (2m) bezahlen, damit keine Erde seine Garagenseitenwand eindrücken und beschädigen kann.
Die aufgefüllte Erde würde ja die Garage von nachbar B beschädigen.
Wie schaut es aus, wie sind sind die Höhen im Bebauungsplan zu verstehen?
Muss A die Kosten tragen, damit diese Höhe wieder erreicht werden kann,
oder B, weil der rote Bereich durch ihn wieder auf die Höhe im Bebauungsplan gebracht werden muss?
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