Ich habe jetzt nicht so genau gelesen, wer nun A und wer B ist.
Aber wenn die Abgrabung quasi gemeinschaftlich ausgeführt wurde und beide von Anfang an wusste , dass nach Errichtung von Garage und Stellplatz wieder auf beide Seiten auf das ursprüngliche Niveau aufgefüllt werden soll, dann stellt sich mir schon die Frage, warum B sich in dem Wissen keine auch auf der Seite erddrucksicher Garage hinstellen lässt und die Verantwortung dafür jetzt an A weitergibt.
Vielleicht ist das rein rechtlich gesehen schwieriger.
Wenn der Ablauf und die Abgrabung unabhängig voneinander gewesen wären, wäre es für mich eindeutig (Achtung, nur Laienmeinung!): Hätte B zuerst abgegraben und Garage hingestellt, hätte er seine Garage seitlich gegen Erdruck sichern müssen, weil A ja dann höher war. Hätte A zuerst abgegraben, hätte er Grundstück B für die Dauer der Arbeiten absichern müssen und danach ganz normal wieder auffüllen können und wenn B später eine Garage tiefer als Erdniveau baut, hätte er sie dann auch seitlich erddrucksicher erstellen müssen.