Wer muss die Höhe Garagen/Stellplatz wiederherstellen?
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Zuletzt aktualisiert 27.11.2024 Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Wer muss die Höhe Garagen/Stellplatz wiederherstellen? >> Zum 1. Beitrag <<
liegt der Fehler nicht schon dort, wo der Nachbar eine nicht erddrucksichere Garage direkt an die Grenze baut, wo nach ursprünglicher Geländehöhe Erddruck droht?
Nochmal zur Erklärung:
Jeder muss seine Veränderung selbst regulieren. Und hinten auf Höhe der 2,70 wurde ja nichts verändert, nur nach vorn. Insofern muss er für seine Garage selbst sorgen.
Wie hat er es denn mit der Rasenfläche und der Garage hinten reguliert?
öhm ... Du hast die Steine schon gesetzt und nur die zwei Stück für ihn weggelassen plus ihn nicht gefragt, ob er sich an Deine Baumaßnahme dranhängen will und Du die Steine für ihn mitbestellst ???
Und Du hast die Steine von Hand gesetzt ? ? ? ? ? - bist Du Chuck Norris oder der Trainer von Hulk Hogan ?
Ich wüßte garnicht, wie viele Butterbrote ich mehr essen müßte, um Zweimetersiebzig hohe Winkelstützen da mal eben so uss d´r Lameng hin zu platzieren ... Reschpeckt !
Hinten der Garage wird mit Erde auf 270cm aufgefüllt (so hoch wie Garagendach),
deshalb ist die hinere Seite auch Erddrucksicher ausgelegt ... Ich verstehe seine Begründung nicht (ich darf seine Garage an der Seite nicht mit meinem Erddruck gefährden, er kann aber hinten "seine" Erde einfach reinfüllen ...)