Wer muss die Höhe Garagen/Stellplatz wiederherstellen?

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D

darksun

Hallo,
wir haben gebaut und nun haben wir eine "Unklarheit", wer für die Kosten im Bereich der Garagen/Stellplatz für notwendige L-Steine aufkommen muss.

Als Info, sind zwei Häuser, der Einfahrtsbereich und Hausbereich beider Häuser wurde abgetragen und befindet sich nun auf (sagen wir) 0 Meter Höhe.
Das passt.
Auch der Bereich für die beiden Garagen und dem Stellplatz ziwschen den Garagen befindet sich auf 0 Meter.

Die Garage A ist (hinten) Erdrucksicher und soll mit Erde aufgefüllt werden
Der angrenzende Stellplatzbereich A bekommt hinten L-Steine, so das der Gartenbereich wieder auf das Höhen-Niveau wie im Bauplan eingezeichnetist, kommt. (sagen wir: Höhe 270cm)
Dieser L-Steine wird Nachbar A zahlen.
Unklar ist, was mit dem rot eingezeichneten Bereich ist.
Dort müssen auch L-Steine hin, weil die Seitenwand der Garage B auch nicht Erddrucksicher ist und diese Wand vor Erde geschütz werden muss.

Nachbar A argumentiert:
B muss zahlen, weil die (ursprüngliche) Höhe wie auch im Bebauungsplan (im Gartenbereich) wiederhergestellt werden muss und in dem 2m Bereich der Seitenwand der Garage deshalb auch die wieder Erde aufgefüllt werden muss.

Nachbar B argumentiert:
Nachbar A muss die L-Steine an seiner Garagenseitenwand (2m) bezahlen, damit keine Erde seine Garagenseitenwand eindrücken und beschädigen kann.
Die aufgefüllte Erde würde ja die Garage von nachbar B beschädigen.

Wie schaut es aus, wie sind sind die Höhen im Bebauungsplan zu verstehen?
Muss A die Kosten tragen, damit diese Höhe wieder erreicht werden kann,
oder B, weil der rote Bereich durch ihn wieder auf die Höhe im Bebauungsplan gebracht werden muss?
 

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11ant

11ant

Also Du bist Nachbar A und hast Dein Grundstück zur talseitigen Straße um Zweimetersiebzig vom bergseitigen Ursprungsgelände auf Zufahrtshöhe abgegraben und nach dem Bau der Garage das Gelände ab der Rückseite Deiner Garage und des danebenliegenden Stellplatzes auf die ursprüngliche Höhe wieder angefüllt. Nachbars Garage liegt auf derselben Höhe wie Deine Garage / Stellplatz / Zufahrt. Auf welcher Höhe liegt denn sein Garten und blieb der unberührt, ist hinter seiner Garage sein Garten oder auch Deiner ?
 
D

darksun

Du hast alles richtig gedeutet!

Auf welcher Höhe liegt denn sein Garten und blieb der unberührt, ist hinter seiner Garage sein Garten oder auch Deiner ?
Sein Garten liegt wie unserer auf der Höhe wie die garage, also 270cm "höher" als der Stellplatz, Garageneinfahrt ...
Die rote Linie ist die Grenze, hinter seiner Garage ist sein Garten. (auch in etwa 270cm höher als der Stellplatz, eine Ebene wie die Garagendächer)
 
kati1337

kati1337

Dort müssen auch L-Steine hin, weil die Seitenwand der Garage B auch nicht Erddrucksicher ist und diese Wand vor Erde geschütz werden muss.
Ich bin nicht vom Fach, aber liegt der Fehler nicht schon dort, wo der Nachbar eine nicht erddrucksichere Garage direkt an die Grenze baut, wo nach ursprünglicher Geländehöhe Erddruck droht?
Er kann ja nicht davon ausgehen / verlangen, Nachbar A auf seinem Grundstück L-Steine entlang seiner Garage platziert. Ganz unabhängig von der Frage, wer die bezahlt?
 
11ant

11ant

Der Erddruck im rot eingekreisten Bereich auf seine Seitenwand hat demnach nur zeitweise gefehlt, während Ihr das Gelände abgegraben hattet, was dort nur wieder hergestellt ist ?
 
D

darksun

Der Erddruck im rot eingekreisten Bereich auf seine Seitenwand hat demnach nur zeitweise gefehlt, während Ihr das Gelände abgegraben hattet, was dort nur wieder hergestellt ist ?
Genau, das wurde nur zum aufstellen der Garagen und dem gewünschten Stellplatz abgetragen, und es war klar, das hinter dem Stellplatz das Niveau wieder auf das Ausgangsniveu gebracht wird (mittel L-Steinen hinter dem Stellplatz).
Wobei seine Garage ja auch erst mit unserer Garage und dem Stellplatz aufgestellt wurde! Zuvor (bis vor 4 Monaten) war da überall "Erde".
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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