L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?

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xyxyxyxy

Ich hatte heute Kontakt zur L-Bank... Der Bearbeitungsstand ist aktuell bei Antragseingang Mitte/Ende Mai.
Zu meiner Frage, wie es sich bzgl. der Einkommensgrenze verhält, wenn die Gelder (Eingang L-Bank Ende Juni) nächstes Jahr nicht ausreichen für uns, sagte man mir, dass dies intern auch noch nicht kommuniziert worden sei und sie mir hierzu leider keine Antwort geben kann. Ich denke, das ist sicherlich auch für einige Mitleser wichtig, da dies bedeuten könnte, dass nicht, wie sonst, die Einkommensgrenze "nur" 12 Monate nicht überschritten werden darf, sondern, falls es zu einer erneuten Prüfung vor endgültiger Zusage kommt, die Grenze evtl. bis 2025 eingehalten werden muss.
Aber, wie gesagt, die Dame konnte mir hierzu keine Auskunft geben, da ihr selbst Informationen fehlen. Diese Situation mit solch einer Flut von Anträgen gab es in dieser Form ja noch nicht.
Ich wollte es kommunizieren, da der ein oder andere sich darüber evtl. noch keine Gedanken gemacht hat.
 
L

luba1993

Pack alle nötigen Unterlagen zusammen und mache einen Vor-Ort Termin, da können Sie Dir am besten helfen!

Ich habe den Kredit von der Bayernlabo bekommen, weiß jetzt nicht genau ob die andere Vorschriften haben, aber grob:
15% Eigenkapital
130qm mit zwei Kindern
Genug Geld zum leben

Zusätzlich haben wir dann noch von der Sparkasse einen Kredit für das Grundstück bekommen, das war überhaupt kein Problem, weil die Bayernlabo ja nur im zweiten Rang ist.

Das einzige doofe ist halt deren Auszahlungsplan!
Also uns hat eine Dame von der L-Bank gesagt , dass man wohl nach den 12 Monaten mehr verdienen darf und sogar sollte, denn Kreditwürdig sollte man ja sein...
Und es ist nirgends schriftlich festgehalten , dass sich der Bemessungszeitraum quasi verlängert , wenn die Auszahlung sich verzögert . Denn nach diesem Schema ,was du beschreibst ,werden denke ich viele von den Antragstellern aus dem Raster fallen.

Also uns hat eine Dame von der L-Bank gesagt , dass man wohl nach den 12 Monaten mehr verdienen darf und sogar sollte, denn Kreditwürdig sollte man ja sein...
Und es ist nirgends schriftlich festgehalten , dass sich der Bemessungszeitraum quasi verlängert , wenn die Auszahlung sich verzögert . Denn nach diesem Schema ,was du beschreibst ,werden denke ich viele von den Antragstellern aus dem Raster fallen.
Denn auf die Dauer kann man ja unter der Einkommensgrenze sich keine teuere Zwischenfinanzierung leisten...
 
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Nordstadt23

Auch wenn wir zu den glücklichen 15.Mio-"Gewinnern" gehören, leide ich doch noch ein Stückchenmit mit den hier wartenden Personen... Hin und wieder schaue ich mal wieder hier vorbei und sehe, dass sich die gesamte Z15-Geschichte immer mehr dramatisiert...alleine die Wartezeiten bis zur Bearbeitung :-O. Mit unseren 8 Wochen waren wir ja noch sehr gut bedient...
Meiner Meinung nach müsste man die Antragstellung stoppen und so lange aussetzen, bis wieder humane Bearbeitungs- und Wartezeiten möglich sind. Auf jeden Fall braucht man Nerven wie Stahl - und die wünsche ich allen aktuell Wartenden von ganzem Herzen!!
@BauFamilie24 schön wie hier noch einige mitfiebern obwohl sie schon zu den Glücklichen gehören.
Wann war euer Antrag denn bewilligungsreif?
Und musstet ihr nochmal was nachreichen als das Geld dann zur Verfügung stand?
 
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EFH_2024

Also uns hat eine Dame von der L-Bank gesagt , dass man wohl nach den 12 Monaten mehr verdienen darf und sogar sollte, denn Kreditwürdig sollte man ja sein...
Und es ist nirgends schriftlich festgehalten , dass sich der Bemessungszeitraum quasi verlängert , wenn die Auszahlung sich verzögert . Denn nach diesem Schema ,was du beschreibst ,werden denke ich viele von den Antragstellern aus dem Raster fallen.
D.h. sobald ich etwas n Bewilligungsschreiben bekomme und das Geld zum Beispiel erst 12 Monate danach kommt, kann ich ab diesem Zeitpunkt bereits wieder mehr verdienen?
 
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xyxyxyxy

Denn auf die Dauer kann man ja unter der Einkommensgrenze sich keine teuere Zwischenfinanzierung leisten...
Ich bin da ganz bei dir... Die Dame heute hatte mir nur leider genau das nicht beantworten können, weil eigentlich vor endgültiger Zusage eine erneute Prüfung stattfindet und man zu diesem Zeitpunkt noch dieselben Voraussetzungen erfüllen muss, wie bei Antragstellung. Ich gebe nur weiter, was ich heute gesagt bekommen habe. Bin aber natürlich derselben Meinung wie du.
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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