L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?

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D

Dec4ever

Hallo,

hatte eben telefonisch Kontakt zu der L-Bank. Die Dame war wie bisher immer sehr freundlich (hat sogar zurück gerufen).
Das Geld (ca. 40 Mio.) wird laut ihrer Aussage nicht nur für die Eigentumsförderung (Z15/Z20) sondern auch für Mietraumförderung und Tilgungszuschüsse verwendet. Es kann also sein, dass für Z15/Z20 gar nicht so viel ankommt.
Meines Wissens nach war das immer so. Die 550 Mio für 2024 sind ja nicht ausschließlich für Z15, sondern die gesamte Wohnraumförderung.
 
N

Nordstadt23

Meines Wissens nach war das immer so. Die 550 Mio für 2024 sind ja nicht ausschließlich für Z15, sondern die gesamte Wohnraumförderung.
Ja genau das ist immer so... allerdings waren die 15 Mio die vor ca. 2 Monaten zur Verfügung gestellt worden ausschließlich für Z15/Z20. Sonst wurde mit dem Geld nichts bedient.
 
K

KristinaG

Hat jemand von euch Erfahrung wie die Einkommensgrenze berechnet wird, wenn ich ab März in Elternzeit gehe? Wir planen unseren Antrag in November einzureichen, sind uns jedoch nicht sicher, obwir die Einkommensgrenze überschreiten. Zählt mein Einkommen bis März noch mit ein oder wird nur dass Einkommen von meinem Mann gezählt, dasm sich meins in den kommenden 6 Monaten verändert. Wir haben hier unterschiedliche Aussagen von der L-Bank als auch der Wohnraumförderstelle erhalten.
 
D

der_gmuender23

Ja es gibt immer wieder unterschiedliche Aussagen von der L-Bank. Gefühlt bei jedem Anruf sagt gemand was anderes. Es ist wohl so, dass wenn du in den kommenden 12 Monaten nur 1 Monat arbeitest dein Gehalt auf 12 Monate gerechnet wird. Versteht zwar kein Mensch aber ist wohl so. Also I'm Prinzip musst du in jedem der 12 Monaten unter der Grenze bleiben. Elterngeld und Kindergeld zählt aber glaube ich nicht zum Einkommen zu
 
L

luba1993

Ja es gibt immer wieder unterschiedliche Aussagen von der L-Bank. Gefühlt bei jedem Anruf sagt gemand was anderes. Es ist wohl so, dass wenn du in den kommenden 12 Monaten nur 1 Monat arbeitest dein Gehalt auf 12 Monate gerechnet wird. Versteht zwar kein Mensch aber ist wohl so. Also I'm Prinzip musst du in jedem der 12 Monaten unter der Grenze bleiben. Elterngeld und Kindergeld zählt aber glaube ich nicht zum Einkommen zu
Genau , das Ganze wird gleich Mal 12 genommen, sobald eine Gehaltserhöhung bzw. eine Einkommenserhöhung vorliegt...bei uns könnte es quasi in den letzten 10 Tagen vorm Ende des Bemessungszeitraums der Fall sein und da würden wir schon rausfliegen....und dass man davor monatelang wenig verdient , interessiert keinen..
Aber das mit der Aufsummierung steht versteckt in einer Klausel und ist bei der Antragstellung noch nicht so offensichtlich....
Ich hoffe nur so sehr , dass man nach diesen 12 Monaten mehr verdienen darf und dass sie sich nix Neues ausdenken, da ansonsten die teuere Zwischenfinanzierung gar nicht mehr machbar ist..
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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