Bauunternehmen Insolvent, wie weiter Vorgehen?

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I

Ike5199

Guten Morgen,

ich gehe hier mal Step by Step eure Antworten durch, erst mal danke für die schnelle Rückmeldung.

@11ant :
Die Nachrichten haben wir durch Newsportale erhalten. Den Heizungsmonteur haben wir schlussendlich erreicht. Der Heizungsmonteur wurde durch das Fertighaus Unternehmen zu beginn beauftragt. Diese sind dann auch mehrere Monate nicht mehr auf der Baustelle aufgetaucht. Uns wurde immer zugetragen das die Firma den Heizungsmonteur nicht mehr erreichen würde. Das war aber gelogen, nachdem ich den Heizungsmonteur erreicht habe, wurde mir mitgeteilt das alle Rechnungen von Ihm noch offen wären und sich bei Ihm keiner bzgl. des Bauvorhabens gemeldet hat, um dieses abzuschließen.

Das Bauunternehmen hat als Rechtsform GmbH & Co. KG. Die Nachricht haben wir von unserem Anwalt erhalten, da wir noch kurz vor dem Bekanntwerden der Insolvenz einen Anwalt für Baurecht eingeschaltet haben um die offenen Punkte (hauptsächlich Heizung) abzuschließen. Der Insolvenzberater, so vermute ich, wird aus diesem Grund nun den Kontakt zu unserem Anwalt aufgenommen haben.

@MayrCh :

Ja das dies zu spät ist / war ist uns leider auch bewusst. Nur rannte uns die Zeit davon und auch Finanziell waren wir stark belastet. Daher hatten wir keinen anderen Ausweg.

@xMisterDx :

Wir haben privat noch weitere Fachkundige Gewerke in das Haus geholt um potentielle große Mängel vor der Übergabe festzustellen, dies war nicht der Fall. Ich sehe selbst auch keine großen Bedenken was den Blower-Door Test angeht... aber oft steckt der Teufel im Detail.

Zu der Abnahme der Heizung, wir haben zwei separate Heizungen, eine für Brauchwasser und eine für die Fußbodenheizung. Die Brauchwasserheizung war bei Einzug schon in betrieb, nur die Fußbodenheizung noch nicht, was wir zu diesem Zeitpunkt (Sommer) als nicht kritisch angesehen hatten.

@Grundaus :

Ja im Vertrag steht wann welche Zahlungen zu erbringen sind. Wir haben aber bei der Hausübergabe niedergeschrieben, dass wir die Restzahlung erst leisten wenn das Haus finalisiert ist. Wie sieht es denn aus mit der Übergabe von Gewährleistung an die ausführenden Gewerke? Das Bauunternehmen selbst hat nur den Rohbau gestellt, der Rest lief über Subunternehmen.

@Nutshell :

Von welchen Kosten kann man den hier grob ausgehen? Es handelt sich um ein Zweifamilienhaus mit ca. 220 m.


Noch kurz ein paar weitere Infos:

- Wir haben auch die offenen Mängel mit Kosten in der Übergabe niedergeschrieben.
- Denkt Ihr es gibt eine Möglichkeit Geld bzgl. möglicher offener Mängel zurückzuhalten bis der Blower-Door-Test abgeschlossen ist?

Ich bin euch für jeden Rat dankbar.
 
B

Buchsbaum

Es gibt doch für alle einsehbar öffentlich Bekanntmachungen. Da braucht man keinen Anwalt.
Ein normaler Anwalt kennt sich im Insolvenzrecht, welches eher sehr speziell ist, meist gar nicht aus. Da würde ich bei einem Spezialisten Rat suchen.

Einfach mal Googeln bei " Insolvenzbekanntmachungen", dort mal den Firmennamen oder die Adresse eingeben und suchen. Dann kann man alle vom Insolvenzgericht veröffentlichten Mitteilungen einsehen. Wer hat Insolvenz wann angemeldet, wer ist der Insolvenzverwalter, wer die Gesellschafter usw.

Weiterhin kann man alle Bekanntmachungen zu den Bilanzen, Gesellschaftern usw. im Bundesanzeiger nachsehen. Eigenkapital, Verschuldungsgrad, Vermögenswerte eines Unternehmens. sollte man vor Auftragserteilung sowieso machen.
Auch im Handelsregister kann man kostenlos Einsicht nehmen. Also Informationen gibt es mittlerweile online jede Menge. Und die kosten auch nichts.

Sei froh, dass du in deinem Haus wohnst. Viele haben vorab bezahlt und Haus und Geld ist einfach weg.

Aktuell noch ein kleiner Tipp von mir. Leistet keine Anzahlungen oder Vorabzahlungen. Immer erst nach erbrachter Leistung. Oder mit Bankbürgschaften des Lieferanten alles absichern. Sonst ist im Insolvenzfall alles weg. Ihr bekommt nicht einen Euro zurück.
Egal ob die Couch im möbelhaus, die neue Küche oder irgendwas beim Hausbau.

Aktuell gehen die Firmen so schnell in die Insolvenz, das kann in wenigen Tagen passieren. Also Vorsicht!
 
M

MayrCh

Wobei ein Blower-Door-Test kein Grund ist, die Abnahme zu verweigern?
Nach KfW und Energieeinsparverordnung ist die mittels Blower Door Test ermittelte Luftdichtheit eine geschuldete Eigenschaft; sprich vorgeschriebene Pflicht, wenn Förderungen fließen. Vor dem Hintergrund muss man die Abnahme in diesen Fällen eigentlich Verweigern, wenn kein Blower Door durchgeführt wurde.
 
11ant

11ant

Wenn du fällige Zahlungen zurück hälts, bekommst du ganz schnell Post vom Insolvenz Verwalter. Deine Geld Forderungen (Schadenersatz u.s.w) gehen ins Insolvenzverfahren und werden mit der allg. Quote bedient.
Sollte sich die Insolvenz bewahrheiten, wird meist der Gutachter (und ggf. vorläufige Verwalter) zum Verwalter über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin bestellt. Ab diesem Zeitpunkt gilt vereinfacht gesagt "die Umkehr des normalen Gerechtigkeitsempfindens", und nachrangige Gläubiger werden ebenso "Opfer" wie zu der Zeit, als die Insolvenz noch "Konkurs" hieß. Verpflichtungen gegenüber der insolventen Gesellschaft behalten ihren vollen Wert, aber Ansprüche gegen sie erfahren eine Wertentwicklung wie vor hundert Jahren, wo man für eine Milliarde Reichsmark plötzlich nur ein halbes Brot bekam - wie gesagt, vereinfacht zusammengefaßt.
Folge dazu auch der Fundstelle meines Zitates.
Das Bauunternehmen hat als Rechtsform GmbH & Co. KG.
Dann sind es rechtlich zwei Unternehmen, nämlich die KG (deren Kommanditisten "& Co" nur mit ihren Einlagen haften) und die GmbH als Komplementärin. Jede hat ein eigenständiges Verfahren (und zumindest in Ffm hat man den Schildbürgerhumor, der KG und der GmbH unterschiedliche Verwalter zuzuweisen).
Einfach mal Googeln bei " Insolvenzbekanntmachungen", dort mal den Firmennamen oder die Adresse eingeben und suchen. Dann kann man alle vom Insolvenzgericht veröffentlichten Mitteilungen einsehen. Wer hat Insolvenz wann angemeldet, wer ist der Insolvenzverwalter, wer die Gesellschafter usw.
D.h. das mußt Du hier für beide Firmen machen.
Die Nachricht haben wir von unserem Anwalt erhalten, da wir noch kurz vor dem Bekanntwerden der Insolvenz einen Anwalt für Baurecht eingeschaltet haben um die offenen Punkte (hauptsächlich Heizung) abzuschließen. Der Insolvenzberater, so vermute ich, wird aus diesem Grund nun den Kontakt zu unserem Anwalt aufgenommen haben.
Der Insolvenzgutachter / vorläufige Verwalter macht das noch garnicht, und auch als endgültiger Verwalter regelmäßig nicht aufsuchend, d.h, Dein Anwalt müßte die Insolvenz schon kennen und ihn angeschrieben haben. Aus meiner Sicht brauchst Du jetzt zwei Anwälte, da ein Fachanwalt für Bauvertragsrecht (den Du als Bauherr brauchst) und ein Fachanwalt für Insolvenzrecht (den Du als Gläubiger einer insolventen KG mit einer Kapitalgesellschaft als Komplementärin brauchen wirst) in freier Wildbahn zumindest selten in Personalunion vorkommen.
 
B

Buchsbaum

Offensichtlich hat ja der Themenersteller bislang kein Geld verloren. Es stehen zwar noch Arbeiten aus, diese wurden aber nicht vorab nicht gezahlt.
also könnte er die fehlenden Leistungen anderweitig beauftragen.

Trotzdem kann es immer passieren, dass der Insolvenzverwalter rückwirkende Forderungen an den Bauherrn stellt und Zahlungen einklagt.
Da gibt es seltsamsten Konstellationen.
 
Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
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