I
Ike5199
Guten Morgen,
ich gehe hier mal Step by Step eure Antworten durch, erst mal danke für die schnelle Rückmeldung.
@11ant :
Die Nachrichten haben wir durch Newsportale erhalten. Den Heizungsmonteur haben wir schlussendlich erreicht. Der Heizungsmonteur wurde durch das Fertighaus Unternehmen zu beginn beauftragt. Diese sind dann auch mehrere Monate nicht mehr auf der Baustelle aufgetaucht. Uns wurde immer zugetragen das die Firma den Heizungsmonteur nicht mehr erreichen würde. Das war aber gelogen, nachdem ich den Heizungsmonteur erreicht habe, wurde mir mitgeteilt das alle Rechnungen von Ihm noch offen wären und sich bei Ihm keiner bzgl. des Bauvorhabens gemeldet hat, um dieses abzuschließen.
Das Bauunternehmen hat als Rechtsform GmbH & Co. KG. Die Nachricht haben wir von unserem Anwalt erhalten, da wir noch kurz vor dem Bekanntwerden der Insolvenz einen Anwalt für Baurecht eingeschaltet haben um die offenen Punkte (hauptsächlich Heizung) abzuschließen. Der Insolvenzberater, so vermute ich, wird aus diesem Grund nun den Kontakt zu unserem Anwalt aufgenommen haben.
@MayrCh :
Ja das dies zu spät ist / war ist uns leider auch bewusst. Nur rannte uns die Zeit davon und auch Finanziell waren wir stark belastet. Daher hatten wir keinen anderen Ausweg.
@xMisterDx :
Wir haben privat noch weitere Fachkundige Gewerke in das Haus geholt um potentielle große Mängel vor der Übergabe festzustellen, dies war nicht der Fall. Ich sehe selbst auch keine großen Bedenken was den Blower-Door Test angeht... aber oft steckt der Teufel im Detail.
Zu der Abnahme der Heizung, wir haben zwei separate Heizungen, eine für Brauchwasser und eine für die Fußbodenheizung. Die Brauchwasserheizung war bei Einzug schon in betrieb, nur die Fußbodenheizung noch nicht, was wir zu diesem Zeitpunkt (Sommer) als nicht kritisch angesehen hatten.
@Grundaus :
Ja im Vertrag steht wann welche Zahlungen zu erbringen sind. Wir haben aber bei der Hausübergabe niedergeschrieben, dass wir die Restzahlung erst leisten wenn das Haus finalisiert ist. Wie sieht es denn aus mit der Übergabe von Gewährleistung an die ausführenden Gewerke? Das Bauunternehmen selbst hat nur den Rohbau gestellt, der Rest lief über Subunternehmen.
@Nutshell :
Von welchen Kosten kann man den hier grob ausgehen? Es handelt sich um ein Zweifamilienhaus mit ca. 220 m.
Noch kurz ein paar weitere Infos:
- Wir haben auch die offenen Mängel mit Kosten in der Übergabe niedergeschrieben.
- Denkt Ihr es gibt eine Möglichkeit Geld bzgl. möglicher offener Mängel zurückzuhalten bis der Blower-Door-Test abgeschlossen ist?
Ich bin euch für jeden Rat dankbar.
ich gehe hier mal Step by Step eure Antworten durch, erst mal danke für die schnelle Rückmeldung.
@11ant :
Die Nachrichten haben wir durch Newsportale erhalten. Den Heizungsmonteur haben wir schlussendlich erreicht. Der Heizungsmonteur wurde durch das Fertighaus Unternehmen zu beginn beauftragt. Diese sind dann auch mehrere Monate nicht mehr auf der Baustelle aufgetaucht. Uns wurde immer zugetragen das die Firma den Heizungsmonteur nicht mehr erreichen würde. Das war aber gelogen, nachdem ich den Heizungsmonteur erreicht habe, wurde mir mitgeteilt das alle Rechnungen von Ihm noch offen wären und sich bei Ihm keiner bzgl. des Bauvorhabens gemeldet hat, um dieses abzuschließen.
Das Bauunternehmen hat als Rechtsform GmbH & Co. KG. Die Nachricht haben wir von unserem Anwalt erhalten, da wir noch kurz vor dem Bekanntwerden der Insolvenz einen Anwalt für Baurecht eingeschaltet haben um die offenen Punkte (hauptsächlich Heizung) abzuschließen. Der Insolvenzberater, so vermute ich, wird aus diesem Grund nun den Kontakt zu unserem Anwalt aufgenommen haben.
@MayrCh :
Ja das dies zu spät ist / war ist uns leider auch bewusst. Nur rannte uns die Zeit davon und auch Finanziell waren wir stark belastet. Daher hatten wir keinen anderen Ausweg.
@xMisterDx :
Wir haben privat noch weitere Fachkundige Gewerke in das Haus geholt um potentielle große Mängel vor der Übergabe festzustellen, dies war nicht der Fall. Ich sehe selbst auch keine großen Bedenken was den Blower-Door Test angeht... aber oft steckt der Teufel im Detail.
Zu der Abnahme der Heizung, wir haben zwei separate Heizungen, eine für Brauchwasser und eine für die Fußbodenheizung. Die Brauchwasserheizung war bei Einzug schon in betrieb, nur die Fußbodenheizung noch nicht, was wir zu diesem Zeitpunkt (Sommer) als nicht kritisch angesehen hatten.
@Grundaus :
Ja im Vertrag steht wann welche Zahlungen zu erbringen sind. Wir haben aber bei der Hausübergabe niedergeschrieben, dass wir die Restzahlung erst leisten wenn das Haus finalisiert ist. Wie sieht es denn aus mit der Übergabe von Gewährleistung an die ausführenden Gewerke? Das Bauunternehmen selbst hat nur den Rohbau gestellt, der Rest lief über Subunternehmen.
@Nutshell :
Von welchen Kosten kann man den hier grob ausgehen? Es handelt sich um ein Zweifamilienhaus mit ca. 220 m.
Noch kurz ein paar weitere Infos:
- Wir haben auch die offenen Mängel mit Kosten in der Übergabe niedergeschrieben.
- Denkt Ihr es gibt eine Möglichkeit Geld bzgl. möglicher offener Mängel zurückzuhalten bis der Blower-Door-Test abgeschlossen ist?
Ich bin euch für jeden Rat dankbar.