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Meine Phantasie hat genau da einen toten Winkel: mir vorzustellen, ICH würde planlos vorgehen. Aus dieser Unfähigkeit habe ich einen Beruf gemacht und helfe nun Mitmenschen, die dieselbe Stelle für ihre Kernkompetenz auserkoren haben. Aber eben nur unter der Bedingung, daß sie in der Form mitwirken, ihren Beratungsbedarf VORHER zu äußern - wie gesagt, schlicht, weil ich keine Zeitmaschine habe.Aber jetzt mal Perspektivwechsel: Wenn Du genau jetzt im selben Schlammassel stecken würdest. Was wäre Deine Vorgehensweise und Argumentation dich da rauszuziehen?
Bei dieser Wahlentscheidung hätte Dir auffallen müssen, daß es detailplanungsbedürftig viele verschiedene Möglichkeiten gibt.Ja, ich habe zwei verschiedene Treppenarten gewählt, weil [...], wir jedoch ganz klar die Prämisse hatten, dass der Handlauf bei beiden gleich und ohne Pfosten sein soll.
Wenn das Planungsmandat die Leistungsphase 5 beinhaltet hat, hast Du einen Anspruch darauf, sie auch zu bekommen. Wenn nicht, kann sich der Auftragnehmer auf seine (Improvisations)erfahrung verlassen, die Werkleistungsaufgabe zu lösen. Der Planer leistet in der Leistungsphase 6 die Vorbereitung der Ausschreibung und in der Leistungsphase 7 seine Mitwirkung an der Vergabe (und nur als GÜ auch stellvertretend für Dich deren selbständige Durchführung). Bemusterung kann Planung nur ergänzen, nicht ersetzen. Wenn Du die handelnden Personen mit Ausführungen beginnen läßt, bevor Du Dich in den Besitz der Bemusterungsprotokolle gebracht hast, kannst Du diese Mitschuld zu niemandem zurückspielen.Was hilft mir die Detailsplanung der Treppe, habe ich ein Anrecht darauf?
Bauherr werden und Laie bleiben funktioniert nicht, bzw. nach katholischer Überlieferung soll die unbefleckte Empfängnis bisher nur ein einziges Mal vorgekommen und ansonsten Theorie sein.