Pfusch bei Innentreppe oder muss ich das so akzeptieren?

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Zuletzt aktualisiert 17.05.2024
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11ant

11ant

Aber jetzt mal Perspektivwechsel: Wenn Du genau jetzt im selben Schlammassel stecken würdest. Was wäre Deine Vorgehensweise und Argumentation dich da rauszuziehen?
Meine Phantasie hat genau da einen toten Winkel: mir vorzustellen, ICH würde planlos vorgehen. Aus dieser Unfähigkeit habe ich einen Beruf gemacht und helfe nun Mitmenschen, die dieselbe Stelle für ihre Kernkompetenz auserkoren haben. Aber eben nur unter der Bedingung, daß sie in der Form mitwirken, ihren Beratungsbedarf VORHER zu äußern - wie gesagt, schlicht, weil ich keine Zeitmaschine habe.

Ja, ich habe zwei verschiedene Treppenarten gewählt, weil [...], wir jedoch ganz klar die Prämisse hatten, dass der Handlauf bei beiden gleich und ohne Pfosten sein soll.
Bei dieser Wahlentscheidung hätte Dir auffallen müssen, daß es detailplanungsbedürftig viele verschiedene Möglichkeiten gibt.
Was hilft mir die Detailsplanung der Treppe, habe ich ein Anrecht darauf?
Wenn das Planungsmandat die LP5 beinhaltet hat, hast Du einen Anspruch darauf, sie auch zu bekommen. Wenn nicht, kann sich der Auftragnehmer auf seine (Improvisations)erfahrung verlassen, die Werkleistungsaufgabe zu lösen. Der Planer leistet in der LP6 die Vorbereitung der Ausschreibung und in der LP7 seine Mitwirkung an der Vergabe (und nur als GÜ auch stellvertretend für Dich deren selbständige Durchführung). Bemusterung kann Planung nur ergänzen, nicht ersetzen. Wenn Du die handelnden Personen mit Ausführungen beginnen läßt, bevor Du Dich in den Besitz der Bemusterungsprotokolle gebracht hast, kannst Du diese Mitschuld zu niemandem zurückspielen.

Bauherr werden und Laie bleiben funktioniert nicht, bzw. nach katholischer Überlieferung soll die unbefleckte Empfängnis bisher nur ein einziges Mal vorgekommen und ansonsten Theorie sein.
 
Musketier

Musketier

Falls es aber tatsächlich Detailplanungen geben sollte, an die sich der Treppenbauer nicht gehalten hat, sollte dann nicht ein Mangel vorliegen?
 
G

Gerddieter

Die mangelhafte Ausführung lässt sich beheben- die Treppe bleibt die selbe...

Willst du diese Treppe so oder nicht ? Bzw. habt ihr Sie tätsächlich so bemustert oder nicht? Wenn nein und es gibt kein Protokoll mit deiner Unterschrift unter der erstaunlichen Farbwahl - dann habt ihr nicht bekommen was ihr bestellt habt und würde ich auch nicht abnehmen bzw. bezahlen.
Kann er wieder mitnehmen und wenn er nicht Ersatz liefern will gehst selber zu nem Treppenbauer...

Fair bleiben - wenn so bestellt - dann Nachbessern lassen und bezahlen...

GD
 
mayglow

mayglow

Was hilft mir die Detailsplanung der Treppe, habe ich ein Anrecht darauf? Sonst kann man mir sagen "Gibts nicht." und Ende.
- Wo ist hier der Hebel für mich?
Wie @Musketier schrieb, wenn's ne Planung vom Bauträger gab und der Treppenbauer sich nicht dran gehalten hat, dann ist das natürlich schon relevant.

Ansonsten falls möglich würde ich auch versuchen neben "wer zahlts denn" zu überlegen, was denn überhaupt die Möglichkeiten sind, das ggf in nen Zustand zu bringen, der für euch akzeptabel ist. Hat vielleicht der Treppenbauer noch irgend nen Vorschlag (oder ggf auch ne Zweitmeinung mit Sachverstand) wie man das von hier ausgehend anders gestalten kann? Ich kann null abschätzen um was für Summen es da geht, aber bevor man sich jetzt am Ende ewig darum streitet, wer denn nun Schuld ist...
 
X

xMisterDx

Dürfte in dem Fall nicht eher gelten, dass die Treppe Teil des Hauses über den GU war und wenn keine Detailplanung vorliegt, wird gebaut wie der GU das immer macht? Ich hätte überhaupt nicht zum Treppenbauer fahren brauchen, dann hätte ich die Standardtreppe in Buche parkettverleimt gekriegt, mit Standardhandlauf, Geländerstäben aus Buche und fertig. Ich hätte auch kein Bad bemustern müssen, dann gibts eben Standard.

Das mit der Schlussratenbürgschaft hab ich so verstanden:
Der GU geht zur Versicherung/Bank und sagt "Das Haus ist fertig, aber der Bauherr spinnt und will für kleine optische Mängel (keine funktionalen oder bauschädlichen Mängel) die komplette Schlussrate einbehalten. Zahlt mir die bitte aus, abzüglich einem angemessenen Betrag für die optischen Mängel und seht zu, dass ihr euch das vom Bauherrn wiederholt."

Anders macht diese Bürgschaft ja gar keinen Sinn, wenn der GU da nie und nimmer dran kommt, auch wenns nur um eine kleine Macke im Parkett geht.
 
mayglow

mayglow

Der GU geht zur Versicherung/Bank und sagt "Das Haus ist fertig, aber der Bauherr spinnt und will für kleine optische Mängel (keine funktionalen oder bauschädlichen Mängel) die komplette Schlussrate einbehalten. Zahlt mir die bitte aus und seht zu, dass ihr euch das vom Bauherrn wiederholt."
Ich bin mir Recht sicher, dass die Bank/Notar das nur rausgibt, wenn vom Bauherren freigegeben. Aber ja, ne ganze Rate einbehalten, ist vermutlich nicht verhältnismäßig. Im Zweifelsfall hilft da vermutlich nur nen Bausachverständiger um einzuschätzen, ob's wirklich nen Mangel ist und wenn ja, wieviel Einbehalt gerechtfertigt ist. Und wenn nein, würd ich eher versuchen nach ner Lösung zu suchen und versuchen sich zu einigen, ob man sich bzgl der Kosten etwas entgegenkommen kann...
 
Zuletzt aktualisiert 17.05.2024
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