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Jule0908
Von wann ist denn die Bewilligung? Das Wahlrecht gilt nur, wenn noch keine Bewilligung vorliegt bzw. man in der Widerspruchsfrist des Bewilligungsbescheide ist.
Die Auszahlung ist da nicht entscheidend.
Wichtig ist zudem, dass noch kein Darlehensvertrag geschlossen wurde, da ansonsten eine Überfinanzierung vorliegen könnte…
Die Auszahlung ist da nicht entscheidend.
Wichtig ist zudem, dass noch kein Darlehensvertrag geschlossen wurde, da ansonsten eine Überfinanzierung vorliegen könnte…