Förderung NRW.Bank Antrag Abwicklung Erfahrungen?

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Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
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Mrs0120

Ich habe heute nochmal nachgefragt:

Für Anträge die vor dem 08.12.23 gestellt wurden, für die bis nach der Veröffentlichung der Förderrichtlinien 2024 noch keine Zusage erfolgt ist, können auf Antrag die Richtlinien von 2023 herangezogen werden. Sollte man also durch die neuen Konditionen aus der Förderung fallen, können die Konditionen von 2023 herangezogen werden.
Danke für die Rückmeldung! Dann warten wir mal ab.
 
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Dalmmmmm

Hallo zusammen,
Wir haben unseren Antrag am 23.10. gestellt . Letzte Woche haben wir eine Mail bekommen, das wir eine kleine Sache nachreichen müssen. Also wird unser Antrag weiterhin bearbeitet (Kreis Steinfurt)
In einem anderen Forum hat jemand geschrieben, dass die Post bekommen haben darin steht, dass keine Fördermittel mehr zu Verfügung stehen und es auch nicht absehbar ist wann neue kommen. Das ist allerdings Kreis Borken. Jetzt ist meine Frage , ob die Fördermittel mit dem Topf immer Kreis bedingt ist ?!
 
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Mrs0120

Hallo, also wir wurden auch aufgefordert eine Kleinigkeit nachzureichen. Nun sei unsere „Akte“ bei der technischen Prüfung, was auch immer das heißt… Also wird unser Antrag, ja auch weiterbearbeitet.
 
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masterflok

In einem anderen Forum hat jemand geschrieben, dass die Post bekommen haben darin steht, dass keine Fördermittel mehr zu Verfügung stehen und es auch nicht absehbar ist wann neue kommen. Das ist allerdings Kreis Borken. Jetzt ist meine Frage , ob die Fördermittel mit dem Topf immer Kreis bedingt ist ?!
Definitiv nein. Die Kreise sind für die Prüfung zuständig und sprechen am Ende des Prozess eine Förderzusage aus. der Darlehensvertrag kommt dann ohne weitere Prüfung von der NRW.Bank.

Zwischen der technischen Prüfung und der Förderzusage sind bei uns eine Woche vergangen. Nach einer weiteren Woche hatten wir bereits den Darlehensvertrag im Briefkasten. Wobei aktuell keine Förderzusagen getätigt werden dürfen, von daher wird euer Antrag nach der Prüfung bis zur Wiederaufnahme des Programms ruhen.
 
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Vanman1610

Alle Anträge die zum 08.12.23 nicht bewilligt wurden, können erst nach Veröffentlichung der Förderrichtlinien für 2024 bewilligt werden. Man kann sich also getrost bist Ende Februar zurücklehnen und warten..

In der Zwischenzeit werden anscheinend Anträge schon auf Vollständigkeit und technisch geprüft.

Man wird im Februar oder März, so wie es hier im Thread beschrieben wurde, wahrscheinlich nochmal eine aktuelle Schufa sowie Gehaltsnachweise nachreichen müssen.
 
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Mrs0120

Definitiv nein. Die Kreise sind für die Prüfung zuständig und sprechen am Ende des Prozess eine Förderzusage aus. der Darlehensvertrag kommt dann ohne weitere Prüfung von der NRW.Bank.

Zwischen der technischen Prüfung und der Förderzusage sind bei uns eine Woche vergangen. Nach einer weiteren Woche hatten wir bereits den Darlehensvertrag im Briefkasten. Wobei aktuell keine Förderzusagen getätigt werden dürfen, von daher wird euer Antrag nach der Prüfung bis zur Wiederaufnahme des Programms ruhen.
Na das hört sich ja gut an, hoffen wir dass es bei uns dann auch zur Zusage kommt!
Aber uns wurde dazu gar nichts gesagt, dass die Anträge derzeit nicht zu oder abgelehnt werden...
 
Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
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