Guten Morgen,
mir wurde gestern von Bekannten die auch warten, ein interessanter Beitrag der BFW Nordrhein Westfalen geschickt. Hiernach wurden für die neuen Richtlinien 2024 die Gebietskulissen überarbeitet. Also die Einordnung der Gemeinden in eine Kostenkategorie. Ich frage mich, ob man von evtl. höheren Kreditbeträgen noch im Nachhinein gebrauch machen könnte...
"Die Gebietskulisse für die Wohnraumförderung wurde überarbeitet. Uns liegen jedoch nur die Einstufungen der Gemeinden im Entwurf vor. Zur vorläufigen Orientierung haben unsere Mitglieder bereits die bisher vorgesehenen Einstufungen erhalten. Der Quotenerlass von Juni 2023 wird aufgehoben. Stark vereinfachte Regelungen zu einer „maximalen Förderquote in Quartieren“ werden in die neue Förderrichtlinie integriert. Die Eckpunkte enthalten in allen Förderwegen höhere Pauschalen und Bewilligungsmieten."