Förderung NRW.Bank Antrag Abwicklung Erfahrungen?

4,90 Stern(e) 16 Votes
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 23 der Diskussion zum Thema: Förderung NRW.Bank Antrag Abwicklung Erfahrungen?
>> Zum 1. Beitrag <<

V

Vanman1610

Ja, man schließt die Zwischenfinanzierung erst ab, wenn man die Bewilligung für die Förderung hat aber nicht mehr lange auf das Geld warten kann/möchte bzw. Planungssicherheit haben möchte.
 
J

Jule0908

Da muss ich jetzt auch nochmal nachfragen:
Nach Antragstellung darf der Kaufvertrag doch geschlossen werden, oder nicht? Nur zum Zeitpunkt der Antragstellung darf zunächst nur ein Entwurf vorliegen.
Diese Aussage haben wir bekommen.
Der Kaufpreis wird dann üblicherweise mit Übergabe fällig.
Wir wurden bei der Beratung extra darauf hingewiesen, dass es sein kann, dass die Bewilligung erst nach Kaufpreisfälligkeit erfolgt und wir uns um eine Zwischenfinanzierung kümmern sollen.
der Kaufvertrag steht noch bevor, noch könnten wir verschieben, aber ich sehe eigentlich keine Notwendigkeit.
Liege ich falsch?
 
V

Vanman1610

Das weiß ich nicht genau.
Unsere Bank sagte uns allerdings ohne Bewilligung wäre keine Zwischenfinanzierung möglich, da wir uns die Rate zu den "normalen" Konditionen nicht hätten leisten können.
 
D

Die_Chaz

Hallo Jule,

wir hatten heute ein Telefonat mit der Bewilligungsbehörde zu fast dem gleichen Thema. Habt ihr denn schon eine schriftliche Bewilligung oder auch bisher nur mündlich?
Wir waren sehr unsicher ob und was wir bezüglich unserem geplanten Hauskauf nun vertraglich dürfen und was nicht, um nicht aus der Förderung zu fallen.

Uns wurde nun gesagt, dass wir einen Vorvertrag bzw. einen Kaufvorvertrag machen dürfen. Ebenfalls gab es eine telefonische Zusage, dass unsere Förderung klappen wird (es geht eher noch um die Sanierungskosten die wir veranschlagt hatten) aber dass das Problem derzeit besteht, dass die NRW.Bank ihre Seite bisher nicht aktualisiert hat und die Behörden dementsprechend noch nichts in ihre dafür vorgesehenen Masken eintragen können, weil auch das dadurch noch nicht aktualisiert ist.

Wir persönlich warten jetzt lieber noch ein paar Tage ab und hoffen, dass dann die Aktualisierungen bald vorgenommen werden. So langsam dürfte das ja mal passieren Die Förderrichtlinien für 2024 sind ja nun auch schon seit ein paar Tagen öffentlich Drücken wir uns allen mal die Daumen, dass es jetzt allmählich voran geht

Da muss ich jetzt auch nochmal nachfragen:
Nach Antragstellung darf der Kaufvertrag doch geschlossen werden, oder nicht? Nur zum Zeitpunkt der Antragstellung darf zunächst nur ein Entwurf vorliegen.
Diese Aussage haben wir bekommen.
Der Kaufpreis wird dann üblicherweise mit Übergabe fällig.
Wir wurden bei der Beratung extra darauf hingewiesen, dass es sein kann, dass die Bewilligung erst nach Kaufpreisfälligkeit erfolgt und wir uns um eine Zwischenfinanzierung kümmern sollen.
der Kaufvertrag steht noch bevor, noch könnten wir verschieben, aber ich sehe eigentlich keine Notwendigkeit.
Liege ich falsch?
 
M

Mrs0120

Da muss ich jetzt auch nochmal nachfragen:
Nach Antragstellung darf der Kaufvertrag doch geschlossen werden, oder nicht? Nur zum Zeitpunkt der Antragstellung darf zunächst nur ein Entwurf vorliegen.
Diese Aussage haben wir bekommen.
Der Kaufpreis wird dann üblicherweise mit Übergabe fällig.
Wir wurden bei der Beratung extra darauf hingewiesen, dass es sein kann, dass die Bewilligung erst nach Kaufpreisfälligkeit erfolgt und wir uns um eine Zwischenfinanzierung kümmern sollen.
der Kaufvertrag steht noch bevor, noch könnten wir verschieben, aber ich sehe eigentlich keine Notwendigkeit.
Liege ich falsch?
Soweit ich es verstanden habe, darf man sobald die Eingangsbestätigung der Behörde zum Antrag eingegangen ist, den Notartermin wahrnehmen und einen Kaufvertrag abschließen. Man sollte jedoch eine Rücktrittsklausel mit aufnehmen…
Das ist uns aber alles viel zu heikel, daher haben wir nur den Kaufvorvertrag!
Noch üben sich die Verkäufer von dem Haus in Geduld …

Ich habe aber heute von unserer Sachbearbeiterin erfahren, dass wir uns noch entscheiden dürfen nach welchen Richtlinien wir gehen wollen … 2023 oder 2024…
Huch gerade gesehen, die NRW.Bank hat aktualisiert, nach den neuen Förderrichtlinien
wo genau sieht man das ? Bei mir steht immer noch der selbe Text …
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
Im Forum NRW.Bank gibt es 16 Themen mit insgesamt 326 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Förderung NRW.Bank Antrag Abwicklung Erfahrungen?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Eigentumswohnung - NRW.Bank und Annuitätendarlehen 17
2Problem mit NRW.Bank-Kredit und Grundschuld 15
3NRW.Bank Zuschuss Wohneigentum - einheitlicher Erwerbsgegenstand 22
4Grundstück cash kaufen, Bau über KfW/NRW.Bank 27
5BEG Förderung des Effizienzhaus 55 im Neubau wird eingestellt 66
6Zwischenfinanzierung oder Bestand zuerst verkaufen? 10
7BAFA Förderung Luft-Wasser-Wärmepumpe bei Neubau - Wie läuft das ab? 30
8Zweite Wohneinheit ins Haus wegen der kfw-Förderung 153 13
9KfW Förderung mit Tilgungszuschuss für mich möglich? 16
10KfW Förderung für KfW 40 Plus Häuser ab sofort und ab 01.07.2021 57
11Wärmepumpe nicht lieferbar - Förderung weg? 30
12Förderung Materialien bei Eigenleistung 19
13KfW Förderung Klimafreundliches Wohngebäude ab März 2023 152
14Zwischenfinanzierung / variables Darlehen 11
15KFW 300 Förderung - Attraktivität 21
16Entscheidung Grundstückskauf, geologisches Gutachten, Druck mit Kaufvertrag / Prüfung 20
17KFW 70 Förderung noch 2015 24
18Garangenpreis im Kaufvertrag vom Notar geringer 18
19"ca." Angabe beim Grundstück im Kaufvertrag 21
20Kaufvertrag prüfen / auf Vorverkaufsrechtverzicht wird verzicht 27

Oben