Hallo Jule,
wir hatten heute ein Telefonat mit der Bewilligungsbehörde zu fast dem gleichen Thema. Habt ihr denn schon eine schriftliche Bewilligung oder auch bisher nur mündlich?
Wir waren sehr unsicher ob und was wir bezüglich unserem geplanten Hauskauf nun vertraglich dürfen und was nicht, um nicht aus der Förderung zu fallen.
Uns wurde nun gesagt, dass wir einen Vorvertrag bzw. einen Kaufvorvertrag machen dürfen. Ebenfalls gab es eine telefonische Zusage, dass unsere Förderung klappen wird (es geht eher noch um die Sanierungskosten die wir veranschlagt hatten) aber dass das Problem derzeit besteht, dass die
NRW.Bank ihre Seite bisher nicht aktualisiert hat und die Behörden dementsprechend noch nichts in ihre dafür vorgesehenen Masken eintragen können, weil auch das dadurch noch nicht aktualisiert ist.
Wir persönlich warten jetzt lieber noch ein paar Tage ab und hoffen, dass dann die Aktualisierungen bald vorgenommen werden. So langsam dürfte das ja mal passieren Die Förderrichtlinien für 2024 sind ja nun auch schon seit ein paar Tagen öffentlich Drücken wir uns allen mal die Daumen, dass es jetzt allmählich voran geht
Da muss ich jetzt auch nochmal nachfragen:
Nach Antragstellung darf der Kaufvertrag doch geschlossen werden, oder nicht? Nur zum Zeitpunkt der Antragstellung darf zunächst nur ein Entwurf vorliegen.
Diese Aussage haben wir bekommen.
Der Kaufpreis wird dann üblicherweise mit Übergabe fällig.
Wir wurden bei der Beratung extra darauf hingewiesen, dass es sein kann, dass die Bewilligung erst nach Kaufpreisfälligkeit erfolgt und wir uns um eine Zwischenfinanzierung kümmern sollen.
der Kaufvertrag steht noch bevor, noch könnten wir verschieben, aber ich sehe eigentlich keine Notwendigkeit.
Liege ich falsch?