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Mrs0120
Danke für die Rückmeldung! Dann warten wir mal ab.Ich habe heute nochmal nachgefragt:
Für Anträge die vor dem 08.12.23 gestellt wurden, für die bis nach der Veröffentlichung der Förderrichtlinien 2024 noch keine Zusage erfolgt ist, können auf Antrag die Richtlinien von 2023 herangezogen werden. Sollte man also durch die neuen Konditionen aus der Förderung fallen, können die Konditionen von 2023 herangezogen werden.