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Ruffy99
Hallo zusammen,
wir sind aktuell beim Bauen eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung im UG.
Zunächst war unser Plan wie folgt: Man kommt über eine Treppe in den UG. Hier gibt es dann eine Außeneingangstür. Wenn man diese Tür betritt, gelangt man in eine Art Flur. Von diesem Flur aus gibt es einen Eingang zur 3-Zimmer Einliegerwohnung und eine weiteren Eingang zum Technikraum.
Doch da eines der Einliegerwohnung-Zimmer aufgrund der Ausrichtung nicht als Ruhe-/Schlafraum gelten durfte, haben wir die Tür dieses Zimmers nach "außen" zu dem erwähnten Flur verlegt und als Keller deklariert. Somit wäre es nur noch eine 2-Zimmer Einliegerwohnung und man hat vom Flur aus 3 Eingänge: In die Einliegerwohnung, in den Keller und in den Technikraum.
So haben wir auch den Bauantrag gestellt, der auch genehmigt wurde. Jetzt im Nachhinein, sind wir der Meinung, dass es geschickter wäre, die eine Tür doch wieder in die Einliegerwohnung zu ziehen, sodass das Zimmer als 3. Zimmer als Hobbyraum, Arbeitsraum, Abstellraum o.Ä. (kein Ruhe-/Schlafraum) verwendet werden kann. Denn aus finanzieller Sicht wäre eine 3-Zimmer Wohnung besser als eine 2-Zimmer Wohnung.
Könnte ich die Tür ohne Weiteres verlegen oder müsste ich erneut eine Genehmigung beantragen? Genehmigung holen wäre keine Problem, aber ich möchte keine Zeit verlieren, da wir bereits im Verzug sind. Und unnötig zahlen möchte ich auch nicht unbedingt. Es ist ja quasi nur eine Tür, die sich um 2m verschiebt, sonst gibt es keine Änderung.
Ich danke im Voraus.
Grüße
wir sind aktuell beim Bauen eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung im UG.
Zunächst war unser Plan wie folgt: Man kommt über eine Treppe in den UG. Hier gibt es dann eine Außeneingangstür. Wenn man diese Tür betritt, gelangt man in eine Art Flur. Von diesem Flur aus gibt es einen Eingang zur 3-Zimmer Einliegerwohnung und eine weiteren Eingang zum Technikraum.
Doch da eines der Einliegerwohnung-Zimmer aufgrund der Ausrichtung nicht als Ruhe-/Schlafraum gelten durfte, haben wir die Tür dieses Zimmers nach "außen" zu dem erwähnten Flur verlegt und als Keller deklariert. Somit wäre es nur noch eine 2-Zimmer Einliegerwohnung und man hat vom Flur aus 3 Eingänge: In die Einliegerwohnung, in den Keller und in den Technikraum.
So haben wir auch den Bauantrag gestellt, der auch genehmigt wurde. Jetzt im Nachhinein, sind wir der Meinung, dass es geschickter wäre, die eine Tür doch wieder in die Einliegerwohnung zu ziehen, sodass das Zimmer als 3. Zimmer als Hobbyraum, Arbeitsraum, Abstellraum o.Ä. (kein Ruhe-/Schlafraum) verwendet werden kann. Denn aus finanzieller Sicht wäre eine 3-Zimmer Wohnung besser als eine 2-Zimmer Wohnung.
Könnte ich die Tür ohne Weiteres verlegen oder müsste ich erneut eine Genehmigung beantragen? Genehmigung holen wäre keine Problem, aber ich möchte keine Zeit verlieren, da wir bereits im Verzug sind. Und unnötig zahlen möchte ich auch nicht unbedingt. Es ist ja quasi nur eine Tür, die sich um 2m verschiebt, sonst gibt es keine Änderung.
Ich danke im Voraus.
Grüße