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HoobeeBau
Aua. Also das Problem ist nicht, daß die Lage des Grundstückes als im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gelegen zweifelhaft wäre. Auch ist da keine Knödellinie zu sehen, die Bungalowgrundstücke von Hochhausgrundstücken trennen würde und Ihr seid auch auf kein bestimmtes Hausmodell kapriziert. "Lediglich" (aber nicht zu unterschätzen) will der Verkäufer das Grundstück "Flurstücksnummer alt" verkaufen, und Ihr würdet mit dem Erwerb in die Position des Umlegungsgläubigers eintreten. ...
Fast, aber nicht ganz:
1. Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1985 und beinhaltet Flurstücke mit einer anderen Bezeichnung, die im Bebauungsplan nur durch eine gestrichelte Linie getrennt sind. Die gestrichelte Linie entspricht: "Vorschlag für die Grundstücksteilung".
2. Wir erwerben nun ein Grundstück mit einer Flurstücksnummer, die so nicht im Bebauungsplan auf der Karte auftaucht. Das Grundstück ist aufgrund der Umgebung (Straßen, Grünflächen direkt daneben etc) eindeutig dem Bebauungsplan zuzuordnen. Die aus 1. erwähnte vorgeschlagene Teilung wurde jedoch leicht verändert.
3. Nach Aussage vom Bauamt gibt es keine aktuellere Version des B-Plans und der Verantwortliche hat das Grundstück auch aufgrund der Umgebung und Merkmale auf dem Bebauungsplan identifizieren können.
4. Der Verkäufer beruft sich ebenfalls auf dem Bebauungsplan und verkauft das Land als Bauland. Will im Kaufvertrag aber keine Haftung für die Richtigkeit des Bauplans und auch keine Garantie dafür übernehmen, dass es wirklich Bauland ist.
5. Über 4. hat uns die Notarfachangestellte informiert und es als unüblich bezeichnet, dass ein Verkäufer Bauland-Preise verlangt, aber vertraglich dieses nicht als Bauland mit Garantie veräußern möchte.
Mein Thema ist also eher: Ist das wirklich unüblich, dass ein Verkauf keine Garantie übernimmt, dass es wirklich Bauland ist?
Ich denke mir: Wenn ich Bauland-Preise verlange, dann bestätige und versichere ich auch mit einer Haftung, dass es Bauland ist. Es geht hier nicht um spezielle Bebauungswünsche, sondern um ganz allgemein bebaubar ja/nein.
(Da es nicht um die Interpretation geht, ob das Grundstück wirklich im Bebauungsplan liegt und das Internet nichts vergisst, teile ich die Pläne nicht.)