Notarieller Kaufvertrag - Keine Garantie für Bauland

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H

HoobeeBau

Aua. Also das Problem ist nicht, daß die Lage des Grundstückes als im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gelegen zweifelhaft wäre. Auch ist da keine Knödellinie zu sehen, die Bungalowgrundstücke von Hochhausgrundstücken trennen würde und Ihr seid auch auf kein bestimmtes Hausmodell kapriziert. "Lediglich" (aber nicht zu unterschätzen) will der Verkäufer das Grundstück "Flurstücksnummer alt" verkaufen, und Ihr würdet mit dem Erwerb in die Position des Umlegungsgläubigers eintreten. ...

Fast, aber nicht ganz:

1. Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1985 und beinhaltet Flurstücke mit einer anderen Bezeichnung, die im Bebauungsplan nur durch eine gestrichelte Linie getrennt sind. Die gestrichelte Linie entspricht: "Vorschlag für die Grundstücksteilung".

2. Wir erwerben nun ein Grundstück mit einer Flurstücksnummer, die so nicht im Bebauungsplan auf der Karte auftaucht. Das Grundstück ist aufgrund der Umgebung (Straßen, Grünflächen direkt daneben etc) eindeutig dem Bebauungsplan zuzuordnen. Die aus 1. erwähnte vorgeschlagene Teilung wurde jedoch leicht verändert.


3. Nach Aussage vom Bauamt gibt es keine aktuellere Version des B-Plans und der Verantwortliche hat das Grundstück auch aufgrund der Umgebung und Merkmale auf dem Bebauungsplan identifizieren können.

4. Der Verkäufer beruft sich ebenfalls auf dem Bebauungsplan und verkauft das Land als Bauland. Will im Kaufvertrag aber keine Haftung für die Richtigkeit des Bauplans und auch keine Garantie dafür übernehmen, dass es wirklich Bauland ist.

5. Über 4. hat uns die Notarfachangestellte informiert und es als unüblich bezeichnet, dass ein Verkäufer Bauland-Preise verlangt, aber vertraglich dieses nicht als Bauland mit Garantie veräußern möchte.

Mein Thema ist also eher: Ist das wirklich unüblich, dass ein Verkauf keine Garantie übernimmt, dass es wirklich Bauland ist?

Ich denke mir: Wenn ich Bauland-Preise verlange, dann bestätige und versichere ich auch mit einer Haftung, dass es Bauland ist. Es geht hier nicht um spezielle Bebauungswünsche, sondern um ganz allgemein bebaubar ja/nein.


(Da es nicht um die Interpretation geht, ob das Grundstück wirklich im Bebauungsplan liegt und das Internet nichts vergisst, teile ich die Pläne nicht.)
 
K a t j a

K a t j a

Ihr konstruiert gerade total unsinnige Möglichkeiten. Das wisst ihr aber selber.
Nö, gar nicht. Ich würde Dich eher für leichtfertig halten. Wir haben selbst mehrere Grundstücke unter der Voraussetzung des positiven Vorbescheides ge- und verkauft. Ob das in diesem Fall nötig ist, kann man als Laie am besten einen Bausachverständigen fragen.
 
N

nordanney

Mein Thema ist also eher: Ist das wirklich unüblich, dass ein Verkauf keine Garantie übernimmt, dass es wirklich Bauland ist?
Ja. Ich arbeite seit 30 Jahren bei einer Immobilienbank und habe mehr als genug Verträge gesehen. Was üblich ist, habe ich geschrieben.
Wir haben selbst mehrere Grundstücke unter der Voraussetzung des positiven Vorbescheides ge- und verkauft
Wer hindert der TE dran, rund Voranfrage mit den Inhalt „ist das Grundstück mit den Vorgaben des Bebauungsplan mit einem Einfamilienhaus zu bebauen“ zu stellen?
Seine Fragestellung ist ganz anders als deine Situation.
 
K a t j a

K a t j a

Ich denke mir: Wenn ich Bauland-Preise verlange, dann bestätige und versichere ich auch mit einer Haftung, dass es Bauland ist. Es geht hier nicht um spezielle Bebauungswünsche, sondern um ganz allgemein bebaubar ja/nein.
Wenn Du eine Garantie willst, schließe den Vertrag unter der Bedingung eines positiven Vorbescheides. Diesen musst Du dann aber selbst zeitnah stellen. Wir haben damals auch Fristen dafür festgelegt.
Ob das üblich ist? Ich sage mal so: Ich kenne keinen Hausbauer, der sich nicht zu 100% informiert hat, ob das Land wirklich bebaubar ist, bevor er es gekauft hat. U.U. reicht auch ein kurzes Telefonat mit dem Bauamt der Stadt.
 
11ant

11ant

4. Der Verkäufer beruft sich ebenfalls auf dem Bebauungsplan und verkauft das Land als Bauland. Will im Kaufvertrag aber keine Haftung für die Richtigkeit des Bauplans und auch keine Garantie dafür übernehmen, dass es wirklich Bauland ist.
Die Garantie übernimmt der Bebauungsplan selbst (sobald er rechtskräftig geworden ist). Sämtliche Bereiche, die nicht anderweitig gekennzeichnet sind (bspw. Verkehrsflächen einschl. Parkplätze u. dergl., Grünstreifen, Rückhaltebecken) sind Bauland und nach Maßgabe der zuzuordnenden Nutzungsschablone bebaubar, Punkt.
(Da es nicht um die Interpretation geht, ob das Grundstück wirklich im Bebauungsplan liegt und das Internet nichts vergisst, teile ich die Pläne nicht.)
Dann verstehe ich das Problem nicht oder es ist/gibt keines. Wenn unstrittig ist, daß das Grundstück laut dem Bebauungsplan Bauland ist, dann verliert es diesen Status auch nicht plötzlich durch eine verweigerte Garantie seines Verkäufers.

Kauft einfach das Grundstück, und stellt danach Euren Bauantrag. Sollte der rechtskräftige Bebauungsplan danach geändert werden sollen, seid Ihr Betroffene und könntet gegen die Änderung Einwände erheben. Aber das ist wie mir der für gewöhnlich gut informierte Herr Klaus von der MA2412 versichert hat nicht vorgesehen.
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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