B
Buchsbaum
Nochmal. für den privaten Häuslebauer und dessen eher kleinen Immobiliengeschäfte ist die Beratung eines Notars in der Regel kostenlos, ebenso wie bspw. Erläuterungen bzw. Beratungen etwa zum Nießbrauchs- oder Erbrechts. im konkreten zur Erbrechtsberatung.
Wer es nicht kostenlos mag, der kann doch sich doch jederzeit auch von kostenpflichtig von einem Anwalt beraten lassen.
Das ein Notar für hochkomplexe Beratungen im Immobiliengeschäft von Investoren eine Kostennote ausgibt, wird nichts ungewöhnliches sein.
Das betrifft aber keinen der hier Anwesenden.
Wer es nicht kostenlos mag, der kann doch sich doch jederzeit auch von kostenpflichtig von einem Anwalt beraten lassen.
Das ein Notar für hochkomplexe Beratungen im Immobiliengeschäft von Investoren eine Kostennote ausgibt, wird nichts ungewöhnliches sein.
Das betrifft aber keinen der hier Anwesenden.