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Du hättest dem Verkäufer vorschlagen können, Dich zur Planung mit einem Planer seiner Wahl einzulassen. Das hätte seinem Zweck, den Bau mit einem Eigenbrötler zu vermeiden, voll befriedigend gedient und für Dich die Steuerfalle vermieden. Oder Du hättest dem Finanzamt als mit Ja/Nichtja zu beantwortende Frage an Radio Eriwan (beraten darf es nicht, aber zur Auskunft ist es verpflichtet) vor Vertragsschluss die Frage stellen können, wie es die konkrete Fallkonstellation bewertet. Ein dritter Weg wäre gewesen, mit dem GU einen Deal zu machen, daß er Dich zu kontrahieren ablehnt, und dann mit einem anderen Unternehmer bauen können. Auch das hätte letztlich die Koppelung durchbrochen. Jetzt kannst Du nur noch jammern, aber "mimimi" ist steuerrechtlich kein Argument.Da jetzt ein Kopplungsgeschäft zu sehen finde ich schon krass und hätte das nicht erwartet.