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jrth2151
Dagegen wirst du nichts tun können. Der Knackpunkt ist Folgendes:
War bei uns sehr ähnlich. Haben extra Bauvertrag und Grundstück-Kaufvertrag getrennt abgeschlossen, aber im allerersten Exposé wurde auf beides zusammen eingegangen. Somit gab es für das Finanzamt einen Zusammenhang und wir mussten für alles zahlen.
Jetzt kann man natürlich wieder das Finanzamt beschuldigen, aber sowas weiß man vorher. Die Information ist nur eine Google-Suche entfernt. Die Gesetze dazu haben hier ja schon andere aufgeführt.
Ihr habt quasi beides zusammen erworben und der Plan bestand von Anfang an. Es hätte kein Grundstück ohne DH geben können, sogar der GU stand ja schon fest, somit habt ihr beides zusammen erworben. Stünde das nicht im Kaufvertrag des Grundstück, könnte man vielleicht noch dagegen argumentieren, aber so könnt ihr da nichts mehr machen.Wir haben eine Doppelhaushälfte gebaut. Die andere Hälfte hat der ehemalige Besitzer des gesamten Grundstücks gebaut, der sein Grundstück geteilt hat und die Hälfte an uns verkauft hat.
Da der Grundstücksverkäufer eine Doppelhaushälfte bauen wollte stand damals im Kaufvertrag des Grundstücks, dass wir uns verpflichten eine Doppelhaushälfte mit einem vorgegebenen GU (der mit dem Verkäufer des Grundstücks nicht in weiterer Verbidnung steht) zu errichten.
War bei uns sehr ähnlich. Haben extra Bauvertrag und Grundstück-Kaufvertrag getrennt abgeschlossen, aber im allerersten Exposé wurde auf beides zusammen eingegangen. Somit gab es für das Finanzamt einen Zusammenhang und wir mussten für alles zahlen.
Jetzt kann man natürlich wieder das Finanzamt beschuldigen, aber sowas weiß man vorher. Die Information ist nur eine Google-Suche entfernt. Die Gesetze dazu haben hier ja schon andere aufgeführt.