4 jahre nach Bau fordert Amt Grunderwerbsteuer auch auf Haus

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Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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B

Buchsbaum

Ein Notar darf gar keine steuerliche Beratung ausführen. Dazu ist er nicht befugt.

Wenn man ihn darauf anspricht wird er eventuell unverbindlich darauf hinweisen, aber nicht als steuerliche Beratung.
Eine Beratung, hier zum gefühlt hundertsten mal mitgeteilt ist generell kostenlos!!!

In diesem Fall hätte man also vor Vertragsentwurf des Notars informieren können ob besagter Kaufvertrag eine Steuerpflicht auslöst oder nicht.

Wenn ich Informationen über Immobiliengeschäfte benötigt habe, so bin ich oft zur Sprechstunde beim Notar gewesen. Besser wie beim Anwalt und kostet eben nichts.

Kleiner Tipp. Die meisten Notare machen auch extra Sprechstunden zum Thema Erben und Testament. Kostenlos!
 
11ant

11ant

Ein Notar darf gar keine steuerliche Beratung ausführen. Dazu ist er nicht befugt.
Die Befolgung seiner Aufklärungspflicht über rechtliche Folgen ist keine Beratung. Beratung wäre, wenn er hier gestalterische Hinweise gäbe, wie ein erwähnter Nachteil zu umgehen wäre. Auch hier ist wieder von Vorteil, einen Notar zu wählen, der gleichzeitig auch Rechtsanwalt ist: der muß nämlich als Notar nur bestätigen, nicht vorher in der selben Sache schon als Rechtsanwalt tätig gewesen zu sein ;-)
 
B

Buchsbaum

Kurze Info für dich. Selten ist ein Notar auch gleichzeitig Rechtsanwalt.
Falls aber doch dann gilt wie hier:

Notarinnen und Notare sind - anders als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte - nicht Vertreter einer Partei, sondern völlig unabhängige und unparteiische Betreuer aller Beteiligten. In ihrer Unabhängigkeit ähneln Notarinnen und Notare den Richterinnen und Richtern.

Es ist nicht Aufgabe der Notarinnen und Notare, Streitigkeiten und sonstige Sachverhalte autoritär zu entscheiden. Insoweit unterscheiden sie sich von den Richterinnen und Richtern, sie bieten den Beteiligten vielmehr Rat und Mitwirkung an. Denen steht es frei, ob sie den Rat annehmen oder nicht.

Um auch nur Zweifel an ihrer Unparteilichkeit zu vermeiden, dürfen Notarinnen und Notare in einer Angelegenheit, in der sie bereits außerhalb ihrer Amtsfunktion tätig war, nicht mehr als Notarinnen oder Notare tätig werden. So dürfen eine Anwaltsnotarin oder ein Anwaltsnotar keine Beurkundung in einer Angelegenheit vornehmen, in der sie (oder eine in Sozietät teilhabende Person) bereits als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig war. Aber auch umgekehrt dürfen die Anwaltsnotarin oder der Anwaltsnotar nicht in ihrer Eigenschaft als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt auftreten, wenn sie in derselben Angelegenheit bereits als Notarin oder Notar tätig war. Wegen der besonderen Bedeutung der notariellen Unparteilichkeit ist dabei der Begriff derselben Angelegenheit weit auszulegen.


Also, keine Rechtsberatung und Beurkundung für ein und den selben Mandanten.
 
G

guckuck2

Mir ist noch nie ein Notar begegenet, der nicht auch Anwalt wäre.
Tatsächlich erlangen 2/3 der Notare ihr Amt über einen dafür spezifischen Ausbildungsweg (der die Tätigkeit als Rechtsanwalt allerdings nicht ausschließt) nach dem 1./2. Staatsexamen als Juristen und 1/3 werden als praktizierende Anwälte dazu berufen.

Letztlich diskutiert ihr hier eine Hol- oder Bringschuld.
Wer (vor-)wissend ist, erkennt das Koppelgeschäft. Das haben sogar die Foristen geschafft, ohne den Text vorliegen zu haben, rein aus der Benennung des Bauzwangs mit dem einen GU.

Es ist nicht so, dass der Notar jeden Satz verliest und sämtlich denkbare Rechtsfolgen durchexerziert. Muss er auch gar nicht. Als Kunde kann man das allerdings verlangen oder explizite Nachfragen stellen, ja, aber vonwegen Schlechtberatung ... ich sehe das nicht.
Auch haben wir hier den Wortlaut des Bauzwangs mit dem GU nicht vorliegen, sodass hier niemand sagen kann, ob man das auch als Laie ohne Vorwissen nicht hätte sehen müssen. Man kann in Verträgen Dinge sehr explizit aussprechen oder eben auch nicht. Wir wissen es hier nicht.
Fakt ist aber, der TE hat es übersehen, nicht verstanden oder verdrängt.
Wer glaubt über "Schlechtberatung" jetzt irgendwo Geld herzuzaubern, hängt mit dem Kopf über den Wolken.
 
11ant

11ant

Mir ist noch nie ein Notar begegenet, der nicht auch Anwalt wäre.
Notare sind Volljuristen und könnten auch Richter, Rechtsanwälte oder Staatsanwälte sein. Aber sie sind keineswegs nur Anwaltsnotare. Ich persönlich kenne weit mehr Notare ohne Anwaltskanzlei, und in Süddeutschland sind Amtsnotare - teilweise sogar mit Zuständigkeitsbezirken - üblich.
Es ist nicht so, dass der Notar jeden Satz verliest und sämtlich denkbare Rechtsfolgen durchexerziert. Muss er auch gar nicht.
Richtig. Ein Proseminar Jura abzuhalten braucht ein Notar nicht. Aber der Hinweis, daß das Finanzamt Kenntnis erhält und einen mit einer Bebauung verbundenen Grunderwerb auch entsprechend besteuert, wäre m.E. Bestandteil einer angemessenen Aufklärung. Notare pflegen so ausholende Litaneien zu predigen, da braucht man nicht ausgerechnet das Amen wegzulassen ;-)
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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