Mir ist noch nie ein Notar begegenet, der nicht auch Anwalt wäre.
Tatsächlich erlangen 2/3 der Notare ihr Amt über einen dafür spezifischen Ausbildungsweg (der die Tätigkeit als Rechtsanwalt allerdings nicht ausschließt) nach dem 1./2. Staatsexamen als Juristen und 1/3 werden als praktizierende Anwälte dazu berufen.
Letztlich diskutiert ihr hier eine Hol- oder Bringschuld.
Wer (vor-)wissend ist, erkennt das Koppelgeschäft. Das haben sogar die Foristen geschafft, ohne den Text vorliegen zu haben, rein aus der Benennung des Bauzwangs mit dem einen GU.
Es ist nicht so, dass der Notar jeden Satz verliest und sämtlich denkbare Rechtsfolgen durchexerziert. Muss er auch gar nicht. Als Kunde kann man das allerdings verlangen oder explizite Nachfragen stellen, ja, aber vonwegen Schlechtberatung ... ich sehe das nicht.
Auch haben wir hier den Wortlaut des Bauzwangs mit dem GU nicht vorliegen, sodass hier niemand sagen kann, ob man das auch als Laie ohne Vorwissen nicht hätte sehen müssen. Man kann in Verträgen Dinge sehr explizit aussprechen oder eben auch nicht. Wir wissen es hier nicht.
Fakt ist aber, der TE hat es übersehen, nicht verstanden oder verdrängt.
Wer glaubt über "Schlechtberatung" jetzt irgendwo Geld herzuzaubern, hängt mit dem Kopf über den Wolken.