4 jahre nach Bau fordert Amt Grunderwerbsteuer auch auf Haus

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Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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J

jrth2151

Dagegen wirst du nichts tun können. Der Knackpunkt ist Folgendes:
Wir haben eine Doppelhaushälfte gebaut. Die andere Hälfte hat der ehemalige Besitzer des gesamten Grundstücks gebaut, der sein Grundstück geteilt hat und die Hälfte an uns verkauft hat.
Da der Grundstücksverkäufer eine Doppelhaushälfte bauen wollte stand damals im Kaufvertrag des Grundstücks, dass wir uns verpflichten eine Doppelhaushälfte mit einem vorgegebenen GU (der mit dem Verkäufer des Grundstücks nicht in weiterer Verbidnung steht) zu errichten.
Ihr habt quasi beides zusammen erworben und der Plan bestand von Anfang an. Es hätte kein Grundstück ohne DH geben können, sogar der GU stand ja schon fest, somit habt ihr beides zusammen erworben. Stünde das nicht im Kaufvertrag des Grundstück, könnte man vielleicht noch dagegen argumentieren, aber so könnt ihr da nichts mehr machen.
War bei uns sehr ähnlich. Haben extra Bauvertrag und Grundstück-Kaufvertrag getrennt abgeschlossen, aber im allerersten Exposé wurde auf beides zusammen eingegangen. Somit gab es für das Finanzamt einen Zusammenhang und wir mussten für alles zahlen.

Jetzt kann man natürlich wieder das Finanzamt beschuldigen, aber sowas weiß man vorher. Die Information ist nur eine Google-Suche entfernt. Die Gesetze dazu haben hier ja schon andere aufgeführt.
 
R

RotorMotor

Mal eine Frage dazu: Du hast in einem Notarvertrag unterschrieben, von einem Unternehmen ein Haus zu beauftragen, mit dem du vorab keinen Vertrag/verbindliche Planung hattest?

Das kann ja nichtmal ich glauben. Wie soll das Finanzamt glauben, dass jemand sowas macht?
Das Bauunternehmen hätte dich ja komplett ausnehmen können.

Aber die Sachlage ist ja schon hinreichen erklärt: du hast notariell Beurkunden lassen, dass du ein Grundstück kaufst und mit einem festgelegten Unternehmen eine Doppelhaushälfte errichtest.
Und damit ein Kopplungsgeschäft abgeschlossen.
(Keine Rechtsberatung)
 
WilderSueden

WilderSueden

Mal eine Frage dazu: Du hast in einem Notarvertrag unterschrieben, von einem Unternehmen ein Haus zu beauftragen, mit dem du vorab keinen Vertrag/verbindliche Planung hattest?
Das kann ich schon glauben. Der Verkäufer des Halb-Grundstücks hat dafür sicherlich einen kleinen Rabatt bekommen, dass er der anderen Doppelhaushälfte auch seinen GU aufdrückt. Tut ihm ja nicht weh ;)
 
D

drno1234

Mal eine Frage dazu: Du hast in einem Notarvertrag unterschrieben, von einem Unternehmen ein Haus zu beauftragen, mit dem du vorab keinen Vertrag/verbindliche Planung hattest?

Das kann ja nichtmal ich glauben. Wie soll das Finanzamt glauben, dass jemand sowas macht?
Das Bauunternehmen hätte dich ja komplett ausnehmen können.
Das war tatsächlich so und war der Zeitlichkeit geschuldet, da mein Nachbar zeitnah mit dem Bau beginnen wollte.
Meine Planung inkl. Preis stand erst Wochen nach dem Grundstückskauf.
Daher ist mein Fall etwas anders als die anderen genannten.

Ja, der GU hätte mich wohl ausnehmen können. Hat er aber nicht.

Da jetzt ein Kopplungsgeschäft zu sehen finde ich schon krass und hätte das nicht erwartet.
Auf dem Level könnte man ja annehmen jeder Grundtückskauf ist ein Koppelgeschäft, da der Bauherr i.d.R. nie wirklich frei ist (wegen Bebeauungsplan oder Bauzwang nach x Jahren)
 
R

RotorMotor

Ja, der GU hätte mich wohl ausnehmen können. Hat er aber nicht.
Da hast du aber Glück gehabt!

Da jetzt ein Kopplungsgeschäft zu sehen finde ich schon krass und hätte das nicht erwartet.
Warum das?
Du wolltest doch eigentlich nur ein Grundstück und musstest direkt im Notarvertrag schon eine Doppelhaushälfte von einem GU kaufen.
Nur weil du so "arglos" warst, nicht vorher die Details festzulegen, löst das ja nicht die Tatsache auf.

Auf dem Level könnte man ja annehmen jeder Grundtückskauf ist ein Koppelgeschäft, da der Bauherr i.d.R. nie wirklich frei ist (wegen Bebeauungsplan oder Bauzwang nach x Jahren)
Es ist schon etwas anderes ob mir ein Bebauungsplan vorschreibt ein Satteldach zu bauen oder ob in einem Vertrag steht, dass ich mit Firma X bauen muss. ;)

Für die Kopplung entscheidene Frage ist: Hättest du mit einem anderen GU bauen können?
Und die Antwort hattest du bereits geschrieben.
 
K

KarstenausNRW

Da jetzt ein Kopplungsgeschäft zu sehen finde ich schon krass und hätte das nicht erwartet.
Auf dem Level könnte man ja annehmen jeder Grundtückskauf ist ein Koppelgeschäft, da der Bauherr i.d.R. nie wirklich frei ist (wegen Bebeauungsplan oder Bauzwang nach x Jahren)
Der Bebauungsplan lässt Dir bei KV-Abschluss sämtliche Freiheiten, Deinen Baupartner zu wählen. Der Bauzwang ebenfalls. Das sind städtebauliche Instrumente.

Vielleicht hast Du das Kopplungsgeschäft einfach noch nicht verstanden. Es bedeutet, dass Du bei Abschluss des Kaufvertrages nicht frei bist, Deinen Baupartner zu wählen. Es hat nichts damit zu tun, wie Du baust, wie teuer es wird oder wann Du baust. Es bedeutet einfach nur, dass Du das Grundstück mit einer Bebauung durch Partner XY kaufst. Und so ist auch die Grundlage gem. Grunderwerbsteuergesetz.
"Erstreckt sich der Erwerbsvorgang auf ein noch zu errichtendes Gebäude...ist der Wert des Grundstücks abweichend von § 157 Absatz 1 Satz 1 des Bewertungsgesetzes nach den tatsächlichen Verhältnissen im Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes maßgebend."
==> Ja, Du hast ein Grundstück mit einem noch zu errichtenden Haus gekauft. So steht es in Deinem Vertrag. Kaufe Grundstück unter der Bedingung, mit Partner XY eine Doppelhaushälfte zu bauen.
==> Ja, die Grunderwerbsteuer richtet sich dann nach dem fertigen Gesamtpaket Grundstück + Haus. Das steht aber erst ganz am Ende - so wie bei Euch - fest. Verkaufst Du das Grundstück vorher wieder, dann bedeutet ganz am Ende, dass nur der Grundstückskauf zu besteuern ist.

Hättest Du das Grundstück auch kaufen können, wenn Du nicht mit Partner XY hättest bauen wollen? Das ist die einzige Frage, die zählt. Das hat nichts mit krass zu tun.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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