4 jahre nach Bau fordert Amt Grunderwerbsteuer auch auf Haus

4,90 Stern(e) 14 Votes
Zuletzt aktualisiert 01.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: 4 jahre nach Bau fordert Amt Grunderwerbsteuer auch auf Haus
>> Zum 1. Beitrag <<

B

Buchsbaum

Ab zum Anwalt. Der Sachverhalt, so wie von dir beschrieben, ist nicht exotisch!

Aus meiner Sicht dürfte keine Grunderwerbsteuer anfallen. Ein Angebot für einen Hausbau begründet doch keine Steuerpflicht.

Aber auch der Weg zum Anwalt dürfte teuer werden. Da reden wir auch über 10k bei einem Streitwert von vielleicht 3- 400.000 Euro, sollte der Rechtsstreit vor Gericht ausgetragen werden.

Ich bin immer davon ausgegangen, Steuer ist nur für das fällig, was auch notariel beurkundet ist. Aber es wird immer wilder hier in diesem Staat.
 
Y

ypg

Damit war ich frei in der Entscheidung WANN ( ich hätte auch erst zwei Jahre nach dem Nachbarn bauen könne) und WIE (es gab erhebliche Änderungen zum Entwurf) ich meine Doppelhaushälfte drauf baue.
Aber das Wann und Wie spielt ja keine Rolle, sondern mit Wem.

Was mich nur irritiert, dass es doch ein Privatverkäufer war, der initiiert hat, in dem er sagte, kauf, aber dann bau mit GU y.
Koppelgeschäft habe ich immer so verstanden, dass der GU etwas initiiert, also den Hausbau anbietet auf Grundstück x, der Weg quasi anders herum verlaufen muss, also das Angebot vorhanden sein muss.
 
WilderSueden

WilderSueden

Das OB ist schwieriger zu beantworten. Theoretisch hätte ich das Grundstück auch wieder mach x Jahren verkaufen können ohne zu bauen.
Ändert das etwas an deiner Verpflichtung mit GU Müllermeier zu bauen?

Such dir einen Anwalt. Eine Erstberatung ist nicht teuer und danach kannst du immer noch entscheiden, wegen Aussichtslosigkeit auf den Widerspruch zu verzichten. Ich kann verstehen, dass du gefrustet bist. Aber hier liegt doch recht eindeutig ein Kopplungsgeschäft vor
 
K

KarstenausNRW

Damit war ich frei in der Entscheidung
Nein. Du hast ein Grundstück gekauft, mit der expliziten und nicht änderbaren Bedingung, mit Bauunternehmen X bauen zu MÜSSEN. Keine Wahlmöglichkeit. Die Frage wie das Haus genau aussieht und wann Du es genau baust, spielt hierbei keine Rolle.
Du warst mit KV-Abschluss nicht frei in der Entscheidung. Gekoppelt (da kommt dann das Wort Kopplungsgeschäft her) war der Kauf mit der zwingenden Verpflichtung, Bauunternehmen X zu beauftragen.

Aus der Nummer herauszukommen, hilft Dir höchstens noch irgendein juristischer Trick, der mit dem Sachverhalt an sich nichts zu hat. Meine Meinung.
 
H

hanghaus2023

Du hast doch vermutlich auch mit dem vertraglich genannten GU gebaut. Dann ist es doch de facto ein Kopplungsgeschäft.
 
Zuletzt aktualisiert 01.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3158 Themen mit insgesamt 42710 Beiträgen


Ähnliche Themen zu 4 jahre nach Bau fordert Amt Grunderwerbsteuer auch auf Haus
Nr.ErgebnisBeiträge
1Verbindung von Finanzvermittler und Bauunternehmen 14
2Grundstück vorübergehend pachten 26
3Zisternenleitung ragt auf unser Grundstück - Konsequenzen? 25
4Grundstück an Sohn übertragen, Tochter vertraglich ausschließen 10
5Grundstück vorhanden - wie nutzen? 51
6Baustraße verläuft auf unserem Grundstück 10
7Grundstück richtig teilen für Einfamilienhaus + Doppelhaus 15
8Wie Hausbau + Grundstück heute noch leisten? 212
9Grundstück zu teuer für den Gesamtkostenrahmen? 32
10Grundriss Einfamilienhaus mit Flachdach auf 600m² Grundstück 19
11Kaufpreisermittlung Grundstück m. altem Hausbestand 26
12Mein Grundstück, gemeinsam Bauen 51
13Grundriss Bungalow auf schon genutztem Grundstück 108
14Einfamilienhaus 150m2 Grundriss + Planung auf dem Grundstück 24
15Grundstück separat kaufen oder mitfinanzieren? 15
16Ausrichtung auf dem Grundstück und Grundriss 10
17Grundstück gefunden, wann bezahlen? 29
18Schmales Grundstück und Einfriedung - Hilfestellung 13
19Nachbar Erdung und Drainage auf unserem Grundstück 41
20Schlüsselfertig Bauen Grundstück und Preise 79

Oben