B
Buchsbaum
Ab zum Anwalt. Der Sachverhalt, so wie von dir beschrieben, ist nicht exotisch!
Aus meiner Sicht dürfte keine Grunderwerbsteuer anfallen. Ein Angebot für einen Hausbau begründet doch keine Steuerpflicht.
Aber auch der Weg zum Anwalt dürfte teuer werden. Da reden wir auch über 10k bei einem Streitwert von vielleicht 3- 400.000 Euro, sollte der Rechtsstreit vor Gericht ausgetragen werden.
Ich bin immer davon ausgegangen, Steuer ist nur für das fällig, was auch notariel beurkundet ist. Aber es wird immer wilder hier in diesem Staat.