4 jahre nach Bau fordert Amt Grunderwerbsteuer auch auf Haus

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11ant

11ant

Da jetzt ein Kopplungsgeschäft zu sehen finde ich schon krass und hätte das nicht erwartet.
Du hättest dem Verkäufer vorschlagen können, Dich zur Planung mit einem Planer seiner Wahl einzulassen. Das hätte seinem Zweck, den Bau mit einem Eigenbrötler zu vermeiden, voll befriedigend gedient und für Dich die Steuerfalle vermieden. Oder Du hättest dem Finanzamt als mit Ja/Nichtja zu beantwortende Frage an Radio Eriwan (beraten darf es nicht, aber zur Auskunft ist es verpflichtet) vor Vertragsschluss die Frage stellen können, wie es die konkrete Fallkonstellation bewertet. Ein dritter Weg wäre gewesen, mit dem GU einen Deal zu machen, daß er Dich zu kontrahieren ablehnt, und dann mit einem anderen Unternehmer bauen können. Auch das hätte letztlich die Koppelung durchbrochen. Jetzt kannst Du nur noch jammern, aber "mimimi" ist steuerrechtlich kein Argument.
 
D

drno1234

Also die Sache sieht nicht gut aus für mich, das habe ich nun verstanden. Danke erstmal für euren Input in dieser Sache.

Was ich nun nicht verstehe: auf welche Umfänge würde die Grunderwerbsteuer anfallen:
- Alle Leistungen des GU bis zum Einzug?
- Alle Leistungen des GU bis heute? (Bsp: ich hatte dieses Jahr - und damit 4 Jahre nach Einzug - den GU noch um Verlegung einer Elektroleitung gebeten).
- Alle zukünftigen Leistungen des GU? Ich würde nämlich nächstes Jahr das Dachgeschoss ausbauen.
- Auf die MwSt die ich bezahlt habe auch, oder nur auf netto?
 
schubert79

schubert79

Die Frage ist, warum hat das FA 4 Jahre gewartet, bis kurz vor Verjährung… könnte schon sein, dass es das FA mal versucht mit der vollen Steuer. Ich würde im Rahmen einer Erstberatung beim RA ein Schreiben ans FA aufsetzten lassen
 
K

KarstenausNRW

Was ich nun nicht verstehe: auf welche Umfänge würde die Grunderwerbsteuer anfallen:
Ihr habt einen GU und doch dann einen GU-Vertrag, oder? Steht dort keine Bausumme für die Erstellung eines Stückes Haus drin (natürlich brutto, sorry)?
Ich würde maximal diesen Betrag angeben, wahrscheinlich möchte das FA auch den GU-Vertrag sehen.
 
L

LisaO

Wenn ich Einspruch einlegen wollen würde, würde ich mich an einen Steuerberater und nicht an einen Rechtsanwalt wenden.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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