wiltshire
Du wirst nicht ein zweites Mal zur Kasse gebeten.Die Anforderungen an einen Neubau sind ja nicht unerheblich. Nur warum werden wir nun dafür ein zweites Mal zu Kasse gebeten ?
Schau mal in unser Grundgesetzt §14 Absatz 2 - da steht:
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Die Grundsteuer ist gemeinsam mit der gewerbesteuer die einzige nennenswerte Finanzierungsquelle für Gemeinden, die diese über Hebesätze selbst bestimmen können. Manche Kommunen kommen mit dem Verhältnis von Zuteilung von Aufgaben und Mitteln so schlecht zurecht, dass sie im Rahmen der Neuordnung die Hebesätze deutlich angepasst haben. Und nun wird es teilweise sehr deutlich teurer.
Über die Organisation Haushaltsfinanzierung lässt sich natürlich entsprechend trefflich streiten. Man sagt "den letzten beißen die Hunde". Im unserer föderalen Organisation sind das derzeit leider die Kommunen.