Kein Bau, da keine Baulast

4,70 Stern(e) 3 Votes
BauPaar

BauPaar

"kein Eingangsstempel'" klingt ja schon fast wie eine Annahmeverweigerung... Wenn alle anderen Fakten sicher sind, vllt per Gerichtsvollzieherzustellung?
 
V

Voki1

Naja, das wird wieder so eine Frage der juristischen Logik sein. Wenn die Bebauung schon überhaupt nicht zulässig ist, also gar keine Genehmigungsfähigkeit besteht, dann erübrigt sich auch eine Ablehnung etwaiger Anträge, weil die schon gar nicht hätten gestellt werden dürfen. Insofern ist es eine wohl zulässige Verweigerung der Annahme eines (unzulässigen) Antrages. Es findet schlicht keine Antragsbearbeitung statt.
 
Y

ypg

Meine Güte, ist das unschön... so hoffe ich, dass jemand aus dem Forum auch nur annähernd einen Tipp hat, der die grosse Wende einläutet zugunsten der zukünftigen und wartenden Bauherren!

Viel Glück wünscht Yvonne
 
W

Wastl

Selbst ein Schwarbau wird euch nichts bringen - es fehlen ja die öffentlichen Anschlüsse,....
Sonst würde ich durch Taten Fakten schaffen
 
D

DG

Bei uns wurde einfach kein Eingangsstempel auf die Freistellung gemacht = formal nicht eingegangen und die Frist läuft nicht. "Echte" Bauanträge wurden offiziell "zurückgestellt".
1. Möglichkeit: Online-Verfahren. Bieten nicht alle Städte/Gemeinden an, aber wenn das System vorliegt, werden die Daten hochgeladen - das ist rechtswirksam.
2. Möglichkeit: Einschreiben mit Rückschein, wobei dann uU nicht dokumentiert werden kann, was im Umschlag war, daher:
3. Möglichkeit: Bauantrag im Beisein eines Zeugen in einen Umschlag packen. Auf den Umschlag schreibt man darauf "Zustellung durch Boten". Der Zeuge (nicht man selbst!) stellt den Brief zu, der kann dann auch in den Postkasten der Gemeinde wandern. Damit ist durch den Zeugen gesichert, wann die Zustellung passiert ist und was im Umschlag war.
4. Möglichkeit: wenn der Stempel örtlich verweigert wird, gleich zum Bürgermeister durchgehen oder den Bauantrag bei der nächsthöheren Behörde einreichen. Evtl. auch nicht im Freistellungsverfahren, sondern als ordentlicher Bauantrag. Kostet mehr, kann aber sein, dass dadurch der Antrag bei der höheren Behörde gestellt werden muss und die nachrangige Behörde dann nur noch von der höheren Behörde angehört wird. Dann muss die nachrangige Behörde binnen einer Frist antworten - ob sie will oder nicht.

Dass eine Behörde einen Posteingang/Antrag nicht abstempeln/bestätigen will, ist ein absolutes Unding und damit kommt auch keine Behörde durch.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42237 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Kein Bau, da keine Baulast
Nr.ErgebnisBeiträge
1Kosten für Bauantrag nur 40 Euro wegen Freistellungs-Antrag? 27
2Grundstück reserviert, Baufinanzierung Plan, Architekt/Bauantrag 21
3Bauamt lehnt Bauantrag ab da Haus zu weit hinten geplant 86
4Carport Abweichung vom Bauantrag 21
5Versickerungsfähige Verkehrsflächen im Bauantrag 17
6Bauantrag oder Bauanzeige 15
7Bauantrag: Wie geht es weiter? 16
8Ständig gleiche Fehler beim Bauantrag - Blödheit oder Absicht? 44
9Garage - Bauantrag - Verwirrung 36
10Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten 1354
11Doppelhaushälfte - wer stellt zuerst Bauantrag, der gewinnt? 29
12Zeitraum zwischen Einreichung Bauantrag und Einzug in das neue Haus 11

Oben