Wenn Du das so siehst, dann wird es wohl so sein.
Das sehe ich nicht nur so, sondern das ist gesetzlich verankert. Die Baubehörde hat (!) innerhalb von 10 Tagen einen Bauantrag auf grobe Mängel hin zu überprüfen und ggflls. Nachforderungen zu stellen (in mehreren Gesetzesquellen zu finden). Tut sie das nicht, gilt die 1-Monats-Frist, d.h., der Bauantrag ist nach Ablauf der Frist ... genehmigt.
Die Gemeinde versucht hier, die Fristen außer Kraft zu setzen, in dem sie behauptet, der Antrag könne nicht angenommen werden. Was natürlich Blödsinn ist, wenn der Bauherr schon einen Eingangsstempel hat (lt. eigener Aussage). Ob der Antrag vom Sachbearbeiter in irgendein System einzupflegen ist, hat den Antragsteller nicht zu interessieren, die Frist läuft trotzdem.
Die Gemeinde drückt sich hier um eine schriftliche (!) Ablehnung. Dafür gibt es keinerlei Begründung, wenn man nicht davon ausgeht, dass die schriftliche Ablehnung des Antrags keine Nachteile für die Gemeinde hat. Der Sachbearbeiter hätte den Bauantrag im Freistellungsverfahren also nach Eingang binnen 10 Tagen prüfen können und - wenn die Sache so glasklar ist, wie es aus seinen Emailauszügen hervorgeht - schriftlich und begründet ablehnen können und auch müssen.
Das birgt allerdings ein Problem: denn dann ist der Verwaltungsakt auch ganz offiziell im Gang und man hat als Antragsteller eine schriftliche Ablehnung in der Hand, die ggflls. beklagbar ist. Die Gemeinde windet sich hier also offensichtlich darum, dem Antragsteller eine schriftliche und belastbare Aussage auszuhändigen.
Dafür gibt es nur eine Begründung, nämlich die, dass die Gemeinde befürchtet, dass aus der unklaren Situation finanzielle Schäden für die Gemeinde erwachsen können.
Im Übrigens bin ich auf die finale Lösung echt gespannt. Hierüber wird es dann ja auch hoffentlich was zu lesen geben. Zielführend sind die meisten Vorschläge m. E. jedenfalls nicht.
Ich habe dem Bauherren vorgeschlagen, er solle sich 'n Bagger kommen, zwei Bahnen Mutterboden abschieben lassen und 4 Holzpflöcke für die Markierung der Hausecken zu setzen. Kostet Max. 200€ für den Bagger und 4 Holzpflöcke.
Das Ganze ist eine Baumaßnahme, stellt also den Baubeginn dar.
Dann Foto machen und mit einem Dreizeiler zum Sachbearbeiter, dass der Bau begonnen wurde und man davon ausgeht, dass der Bauantrag vom xx.xx.2014 (Eingangsstempel) seit dem xx.xx.2014 (1 Monat später) als genehmigt gilt.
Dann muss die Behörde tätig werden; nach ihrer Auffassung den Bau sofort stilllegen, aber auch das geht nur schriftlich. Auf diese Weise bekommt man zwangsläufig eine schriftliche Stellungnahme der Stadt/Gemeinde in die Hand und das Risiko ist absolut überschaubar. Selbst wenn die Gemeinde ein Ordnungsgeld o.ä. durchsetzen wollte, muss sie den Bauantrag als Vorgang endlich zur Kenntnis nehmen und beurteilen. Wie sollte sie sonst begründen, dass rechtswidrig gebaut wird?
MfG
Dirk Grafe