Kein Bau, da keine Baulast

4,70 Stern(e) 3 Votes
D

DG

Naja, das wird wieder so eine Frage der juristischen Logik sein. Wenn die Bebauung schon überhaupt nicht zulässig ist, also gar keine Genehmigungsfähigkeit besteht, dann erübrigt sich auch eine Ablehnung etwaiger Anträge, weil die schon gar nicht hätten gestellt werden dürfen. Insofern ist es eine wohl zulässige Verweigerung der Annahme eines (unzulässigen) Antrages. Es findet schlicht keine Antragsbearbeitung statt.
Das ist nicht korrekt. Anträge stellen kann ich so viel wie ich lustig bin und so unsinnig sie auch sein mögen - die Behörde hat den Eingang zu bestätigen und auch über den größten Unfug fristgerecht schriftlich und begründet zu entscheiden.

Es ist hier auch zu beachten, dass die Behörde die Erschließung per Vertrag an einen Dritten übertragen kann - aber nicht muss. Grundsätzlich ist sie für die Erschließung zuständig, kommt kein Vertrag mit einem Dritten zustande, der zumutbar (schöner juristischer Dehnbegriff) ist, ist die Behörde/Gemeinde wieder in der Erschließungspflicht.

Wenn eine Behörde aber "Annahme verweigert" spielt, sollte man sich mal fragen, welches Interesse die Behörde daran hat!? Wenn sie den Antrag begründet ablehnen kann, ist das in ein paar Tagen erledigt. Standard-Schriftsatz mit entsprechenden Paragraphen und zurück zum Antragsteller. Damit liegt die Begründung der Behörde aber schriftlich vor und ist damit ... anfechtbar. Die Annahmeverweigerung hat also nur den Zweck, den Vorgang nicht anlaufen zu lassen. Das ergibt nur Sinn, wenn die Behörde vermutet, dass der Antrag grundsätzlich genehmigungsfähig ist, aber (finanzielle) Nachteile für die Behörde/Gemeinde hat.

MfG
Dirk Grafe
 
K

klblb

Guest
1. Möglichkeit: Online-Verfahren. Bieten nicht alle Städte/Gemeinden an, aber wenn das System vorliegt, werden die Daten hochgeladen - das ist rechtswirksam.
2. Möglichkeit: Einschreiben mit Rückschein, wobei dann uU nicht dokumentiert werden kann, was im Umschlag war, daher:
3. Möglichkeit: Bauantrag im Beisein eines Zeugen in einen Umschlag packen. Auf den Umschlag schreibt man darauf "Zustellung durch Boten". Der Zeuge (nicht man selbst!) stellt den Brief zu, der kann dann auch in den Postkasten der Gemeinde wandern. Damit ist durch den Zeugen gesichert, wann die Zustellung passiert ist und was im Umschlag war.
4. Möglichkeit: wenn der Stempel örtlich verweigert wird, gleich zum Bürgermeister durchgehen oder den Bauantrag bei der nächsthöheren Behörde einreichen. Evtl. auch nicht im Freistellungsverfahren, sondern als ordentlicher Bauantrag. Kostet mehr, kann aber sein, dass dadurch der Antrag bei der höheren Behörde gestellt werden muss und die nachrangige Behörde dann nur noch von der höheren Behörde angehört wird. Dann muss die nachrangige Behörde binnen einer Frist antworten - ob sie will oder nicht.

Dass eine Behörde einen Posteingang/Antrag nicht abstempeln/bestätigen will, ist ein absolutes Unding und damit kommt auch keine Behörde durch.

MfG
Dirk Grafe
5. per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Das gibt der 3. Möglichkeit noch mehr Rechtssicherheit. Kostet ca. 20-30 EUR.
 
P

PieWie

@Dirk Grafe

Vorab schon mal danke für die Hilfe gestern am Tel. Bagger ist mir verboten worden . Aber der Termin beim Anwalt ist klar. Mal sehen was der mir jetzt rät.

@alle

was sich mir einfach nicht erschließt ist, warum blockiert man ein Bauvorhaben so? Ich habe jetzt unzählige Seiten durch und finde kein vergleichbares Beispiel!
Oft geht's um Wegerecht u.ä. aber nie um eine Aussetzung weil etwas "hübsch auszusehen hat". Ich verstehe wirklich jeden Einwand, wenn es um Sicherheit oder halt um das Wegerecht geht. So etwas muss vernünftig geregelt werden. Aber hier geht es um einen 2,5 m hohen Dreckhügel der 200 m entlang einer Landstraße führt. Drum herum gibt es eigentlich nur Felder und jeglicher Bewuchs trägt doch zur Erhaltung dieses Walls dar bzw. sichert zusätzlich das er nicht abrutscht.
Was stört es denn einen Autofahrer ob auf dem Wall Büsche, Bodendecker, Gras oder Unkraut steht?

Und außerdem, was wäre denn passiert wenn ich den Verkäufer nicht gekannt hätte? Ich hätte nie etwas von der Baulast erfahren, da mein Grundstück ja keine Baulast bekommt! Nur die Grundstücke auf denen der Wall steht bekommen eine Eintragung.

Ich habe wirklich mit vielem gerechnet, besonders während des Baus. Aber das ich erst gar nicht dazu komme, aufgrund eines unsinnigen Dreckhügels, hätte ich mir nicht träumen lassen.

Wie gesagt für mich ist das filmreif. Ich werde nach dem Anwaltsgespräch Steven Spielberg anrufen und fragen was er meine Geschichte zahlt.
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3122 Themen mit insgesamt 42281 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Kein Bau, da keine Baulast
Nr.ErgebnisBeiträge
1Bauvorplanung ohne Unterschrift / Vertrag rechtsgültig? 12
2Vertrag unklar: Humus Erdkollektoren 10
3Fertigstellungstermin bei GÜ-Vertrag - Formulierungshilfe 62
4Bau-Vertrag unter Vorbehalt abschließen? 10
5Baulast für Garage eintragen - Vorteile / Nachteile? 15
6Fühlen uns zu Vertrag gedrängt, normal? 17
7Preisgleitklausel im Vertrag mit GU 18
8Baulast trotz Widmung möglich? 18
9Riester-Vertrag plündern - für weniger Kreditbedarf? 16
10Bauen ohne Vertrag - Bedenken? 39
11Baufinanzierung und Vertrag mit dem Bauträger 24
12Nachteil einer Baulast in unserem konkreten Fall? 25
13Aktuelle Bearbeitungsdauer Baufinanzierungs-Antrag bei den Banken 69
14Tiefbauarbeiten ohne Vertrag - Normal, Erfahrungen? 10

Oben