Bei uns wurde einfach kein Eingangsstempel auf die Freistellung gemacht = formal nicht eingegangen und die Frist läuft nicht. "Echte" Bauanträge wurden offiziell "zurückgestellt".
1. Möglichkeit: Online-Verfahren. Bieten nicht alle Städte/Gemeinden an, aber wenn das System vorliegt, werden die Daten hochgeladen - das ist rechtswirksam.
2. Möglichkeit: Einschreiben mit Rückschein, wobei dann uU nicht dokumentiert werden kann, was im Umschlag war, daher:
3. Möglichkeit: Bauantrag im Beisein eines Zeugen in einen Umschlag packen. Auf den Umschlag schreibt man darauf "Zustellung durch Boten". Der Zeuge (nicht man selbst!) stellt den Brief zu, der kann dann auch in den Postkasten der Gemeinde wandern. Damit ist durch den Zeugen gesichert,
wann die Zustellung passiert ist und
was im Umschlag war.
4. Möglichkeit: wenn der Stempel örtlich verweigert wird, gleich zum Bürgermeister durchgehen oder den Bauantrag bei der nächsthöheren Behörde einreichen. Evtl. auch nicht im Freistellungsverfahren, sondern als ordentlicher Bauantrag. Kostet mehr, kann aber sein, dass dadurch der Antrag bei der höheren Behörde gestellt werden
muss und die nachrangige Behörde dann nur noch von der höheren Behörde angehört wird. Dann muss die nachrangige Behörde binnen einer Frist antworten - ob sie will oder nicht.
Dass eine Behörde einen Posteingang/Antrag nicht abstempeln/bestätigen will, ist ein absolutes Unding und damit kommt auch keine Behörde durch.
MfG
Dirk Grafe